Urkunden

Hans Weber von Karsee bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm das Gut in Karsee, das er in Hubers Weise innehat, auf Lebenszeit seines Bruders Mark verliehen hat. Er wird es in Hubers Weise bewirtschaften, in gutem Zustand erhalten und es weder schlaizen noch verpfänden oder verkaufen. Jährlich zu Martini gibt er an Zins und Hubgeld, was der klösterliche Rodel ausweist. Heiratet er außerhalb der Genossame des Klosters oder wird er auf andere Weise ungehorsam bzw. flüchtig, verliert er seine Rechte am Gut. Nach seines oder seines Bruders Tod bleibt Dritteil und Heurichte zurück, Aufwendungsersatz wird nicht gewährt. Der Bruder übergibt mit Zustimmung des Abts dem Aussteller seine Rechte am Gut nach Gotteshausrecht, weil er es nicht mehr bewirtschaften kann.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 439
Alt-/Vorsignatur
fasc. 067 n. 03
Maße
25,6 x 31,3 (Höhe x Breite)
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Aussteller: Hans Weber von Karsee

Empfänger: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten

Siegler: Mark Schellenberg, Reichsunterlandvogt in Schwaben

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 1 S.

Kontext
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III

Indexbegriff Person
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Schellenberg, Märk von, Unterlandvogt
Weber, Hans
Weber, Mark
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Indexbegriff Ort
Karsee : Wangen im Allgäu RV; Einwohner
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt

Laufzeit
1458 August 31 (am donstag nach St. Barthlomeus)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:49 MEZ

Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1458 August 31 (am donstag nach St. Barthlomeus)

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