Urkunden

Heinz Mor von Staig bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Els Mößlin und ihren Kindern das Gütlein verliehen hat, das zuvor der Walz in Hubers Weise innehatte. Die Beliehenen werden das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie werden es nicht schlaizen, auch daraus nichts entfremden. Jährlich zu Martini entrichten sie die Abgaben, die aus dem klösterlichen Rodel ersichtlich sind und von altersher aus dem Gütlein gereicht werden. Wenn sie das Hubgeld nicht entrichten, eine Ungenossamenehe eingehen oder ungehorsam und flüchtig werden, fällt es dem Kloster heim. Bei Heimfall müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 507
Alt-/Vorsignatur
fasc. 040 n. 10
Maße
18,7 x 35,6 (Höhe x Breite)
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Aussteller: Heinz Mor von Staig

Empfänger: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten

Siegler: Hans Fridower, Unterlandvogt von Schwaben

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 1 S.

Kontext
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III

Indexbegriff Person
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Fridower, Hans; Unterlandvogt
Mor, Els
Mor, Heinz
Mößlin, Els
Walz
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Indexbegriff Ort
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Staig : Blitzenreute, Fronreute RV; Einwohner

Laufzeit
1465 März 22 (am fritag vor dem suntag Letare zu mittvasten)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:50 MEZ
Objekttyp
Urkunden
Entstanden
1465 März 22 (am fritag vor dem suntag Letare zu mittvasten)

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