Urkunden
Stefan Stainhuser zum Kolnhus (=Kohlhaus) bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Gret Halderin und ihren Kindern auf Lebenszeit die Güter zum Kolnhus verliehen hat, die bisher der verstorbene Vater des Ausstellers innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen, verkaufen oder verpfänden. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgeld, was sich aus dem Rodel des Klosters ergibt. Sie verlieren das Gut bei Tod oder Nichteinhaltung der Leihebedingungen, ebenso bei Flucht, Ungehorsam oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 355
- Alt-/Vorsignatur
-
fasc. 095 n. 01
B 522 II U 0267
- Maße
-
22 x 38,5 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
-
Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Schaden: Pergament 2 Flecken
Aussteller: Stefan Stainhuser zum Kolnhus (=Kohlhaus)
Empfänger: Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Märk Schellenberg, des Reichs Unterlandvogt [in Schwaben]
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Indexbegriff Person
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Halder, Gret
Schellenberg, Märk von, Unterlandvogt
Stainhuser, Gret
Stainhuser, Stefan
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Halder, Gret
Schellenberg, Märk von, Unterlandvogt
Stainhuser, Gret
Stainhuser, Stefan
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Indexbegriff Ort
Kohlhaus : Karsee, Wangen im Allgäu RV; Einwohner
Kohlhaus : Karsee, Wangen im Allgäu RV
Kolnhus = Kohlhaus : Karsee, Wangen im Allgäu RV
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Kohlhaus : Karsee, Wangen im Allgäu RV
Kolnhus = Kohlhaus : Karsee, Wangen im Allgäu RV
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Laufzeit
1458 November 17 (am fritag nach sant Otthmars tag)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:48 MEZ
Urkunden
1458 November 17 (am fritag nach sant Otthmars tag)
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Andres Spieß zum Siggenhaus bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Dorothea Schlosser und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut genannt zum Siggenhaus ("Siggenhus") verliehen hat, das vorher der Vater des Ausstellers, Klaus Spieß, innehatte. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten müssen sie an Zins und Hubgeld reichen, was der klösterliche Rodel ausweist. Bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe sowie Flucht und Ungehorsam fällt das Gut dem Kloster heim. In diesem Fall müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
![Klaus Bosch von Köpfingen bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Dilgen und ihren Kindern das Gut in Köpfingen verliehen hat, das früher Klaus Rotenhüsler ("Rothüsler") innehatte. Sie müssen es in Hubers Weise persönlich bewirtschaften, in gutem Zustand halten und dürfen es nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich zu Martini müssen sie Zins und Hubgeld entsprechend dem klösterlichen Rodel entrichten. Wenn sie eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst dem Kloster ungehorsam bzw. flüchtig werden, verlieren sie das Gut. Beim Abzug sind Dritteil und Heurichte zurückzulassen, Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)