Urkunden
Konrad Stainhuser zum Kolnhus (=Kohlhaus) gibt Abt Jos [Bentelin] von Weingarten seine Rechte am Gut zum Kolnhus auf, das er zusammen mit seinem Bruder Stefan als Huber besessen hat.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 1190
- Alt-/Vorsignatur
-
B 515 U 1190
Karseer Amt fasc. 006 n. 09
- Maße
-
13,3 x 33,9 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
-
Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Schaden: Pergament fleckig
Aussteller: Konrad Stainhuser zum Kolnhus (=Kohlhaus)
Empfänger: Abt Jos [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Märk Schellenberger, Unterlandvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden >> Urkunden
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden
Indexbegriff Person
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Schellenberg, Märk von, Unterlandvogt
Stainhuser, Konrad
Stainhuser, Stefan
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Schellenberg, Märk von, Unterlandvogt
Stainhuser, Konrad
Stainhuser, Stefan
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Indexbegriff Ort
Kohlhaus : Karsee, Wangen im Allgäu RV; Einwohner
Kohlhaus : Karsee, Wangen im Allgäu RV
Kolnhus = Kohlhaus : Karsee, Wangen im Allgäu RV
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Kohlhaus : Karsee, Wangen im Allgäu RV
Kolnhus = Kohlhaus : Karsee, Wangen im Allgäu RV
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Laufzeit
1458 November 14 (zinstag vor sant Ottmars tag)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:51 MEZ
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Urkunden
1458 November 14 (zinstag vor sant Ottmars tag)
Ähnliche Objekte (12)
![Stefan Stainhuser zum Kolnhus (=Kohlhaus) bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Gret Halderin und ihren Kindern auf Lebenszeit die Güter zum Kolnhus verliehen hat, die bisher der verstorbene Vater des Ausstellers innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen, verkaufen oder verpfänden. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgeld, was sich aus dem Rodel des Klosters ergibt. Sie verlieren das Gut bei Tod oder Nichteinhaltung der Leihebedingungen, ebenso bei Flucht, Ungehorsam oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Stefan Stainhuser zum Kolnhus (=Kohlhaus) bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Gret Halderin und ihren Kindern auf Lebenszeit die Güter zum Kolnhus verliehen hat, die bisher der verstorbene Vater des Ausstellers innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen, verkaufen oder verpfänden. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgeld, was sich aus dem Rodel des Klosters ergibt. Sie verlieren das Gut bei Tod oder Nichteinhaltung der Leihebedingungen, ebenso bei Flucht, Ungehorsam oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
![Martin Aichenler von Ausnang bekennt, daß das Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Ursula Bekin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut zum Raggen verliehen hat, das früher Peter Aichenler innehatte. Die Beliehenen reichen zu Martini als Zins und Hubgeld, was bisher üblich war und aus dem Rödel des Klosters ersichtlich ist.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)