Monografie
DEmnach ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, abermahln äusserst mißfällig vernehmen, und in Erfahrung bringen müssen, welchergestalten die von dem Hoch-Löbl. Fränckischen Craiß, in dem verwichenen 1732sten Jahr, wohlbedächtig und heilsamlich gemachte ... damahln sogleich öfentlich affigirter Patenten, zu jedermanns Notiz und geziemender Nachachtung gediehene Schlüsse und Verordnungen in dem Münz-Wesen, als die ... verabfaßte und publicirte Obrigkeitliche Mandate eine Zeither von verschiedenen Gewissenlosen, Pflichtvergessenen und Gewinnsichtigen Personen, so Christen als Juden, höchststräflich ausser Augen gesetzet, und absonderlich die gänzlich verrufene geringhaltige Kreuzer ... wiederum in hiesige Stadt und Gebiet zu verschleichen, und einzuschieben, kein Scheu getragen werde ... : Decretum in Senatu, den 20. Januarii, An. 1734
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
1 Bl.
- Anmerkungen
-
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1734, 20. Januar
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt/Überlieferungszusammenhang und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-69
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099375-0
- Letzte Aktualisierung
-
08.07.2024, 14:02 MESZ
Entstanden
- [Nürnberg] : [1734]
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![DEmnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, abermahlen äusserst mißfällig vernehmen, und in Erfahrung bringen müssen, welcher gestalten die von dem Hoch-Löblichen Fränckischen Craiß, in dem verwichenen 1732sten Jahr, wohlbedächtig und heilsamlich gemachte ... zu jedermanns Notiz und geziemenden Nachachtung gediehene Schlüsse und Verordnungen in dem Münz-Wesen sowohln, als die ... verabfaßte und publicirte Obrigkeitliche Mandate eine Zeither von verschiedenen Gewissen-losen, Pflicht-vergessenen und Gewinnsüchtigen Personen, so Christen als Juden, höchst sträflich ausser Augen gesetzet, und absonderlich die gäntzlich verruffene geringhaltige Kreutzer ... in hiesige Stadt und Gebiet zu verschleichen, und einzuschieben, keine Scheu getragen werde ... : Decretum in Senatu, den 22. Decembr. An. 1735](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5ae56cef-0d01-4bcf-aa5d-03d0d3dc5960/full/!306,450/0/default.jpg)
DEmnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, abermahlen äusserst mißfällig vernehmen, und in Erfahrung bringen müssen, welcher gestalten die von dem Hoch-Löblichen Fränckischen Craiß, in dem verwichenen 1732sten Jahr, wohlbedächtig und heilsamlich gemachte ... zu jedermanns Notiz und geziemenden Nachachtung gediehene Schlüsse und Verordnungen in dem Münz-Wesen sowohln, als die ... verabfaßte und publicirte Obrigkeitliche Mandate eine Zeither von verschiedenen Gewissen-losen, Pflicht-vergessenen und Gewinnsüchtigen Personen, so Christen als Juden, höchst sträflich ausser Augen gesetzet, und absonderlich die gäntzlich verruffene geringhaltige Kreutzer ... in hiesige Stadt und Gebiet zu verschleichen, und einzuschieben, keine Scheu getragen werde ... : Decretum in Senatu, den 22. Decembr. An. 1735
![NAchdeme Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, abermahlen mißfällig vernehmen müssen, daß mit sträflicher Hintansetzung der von dem Hoch- Löbl. Fränckischen Craiß jüngsthin im Münz-Wesen gemachten, und durch ein Oberherrliches Mandat allenthalben dahier in der Stadt, und auf dem Land, publicirten heilsamen Verordnungen sich einige gewinnsichtige Personen wiederum unterfangen, verschiedene geringhaltige Sorten ... in Handel und Wandel einzuschieben und auszugeben; Als will Hoch-Edelgedachter Rath, dero liebe Burgerschafft ... für der Einnahm und Ausgab solcher Sorten ... gesetzet und anbefohlen haben ... : Decretum in Senatu, den 22. Iul. An. 1732](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0313154c-f345-459c-8438-d88125ef39ad/full/!306,450/0/default.jpg)
NAchdeme Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, abermahlen mißfällig vernehmen müssen, daß mit sträflicher Hintansetzung der von dem Hoch- Löbl. Fränckischen Craiß jüngsthin im Münz-Wesen gemachten, und durch ein Oberherrliches Mandat allenthalben dahier in der Stadt, und auf dem Land, publicirten heilsamen Verordnungen sich einige gewinnsichtige Personen wiederum unterfangen, verschiedene geringhaltige Sorten ... in Handel und Wandel einzuschieben und auszugeben; Als will Hoch-Edelgedachter Rath, dero liebe Burgerschafft ... für der Einnahm und Ausgab solcher Sorten ... gesetzet und anbefohlen haben ... : Decretum in Senatu, den 22. Iul. An. 1732
![ES ist Einem HochEdlen und Hochweisen Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Nürnberg zu besondern Mißfallen vorgekommen, was massen von einigen eigennüzigen Leuten, so Christen, als sonderlich Juden, kein Bedencken genommen werde, allerhand, so wol in hiesigen mehrmaligen, als zumahlen auch in des Hochlöbl. Fränckischen Crayses lezteren Münz-Patenten vor ungültig erklärte und gänzlich verrufene Münz-Sorten ... in hiesige Stadt ... zu bringen, auch heimlich einzuschleichen, und dem armen Mann zu dessen ... Schaden aufzudringen ... : Decretum in Senatu, den 17. Julij 1715](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/392db361-3feb-4b24-b302-8e4ed0f6623b/full/!306,450/0/default.jpg)
ES ist Einem HochEdlen und Hochweisen Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Nürnberg zu besondern Mißfallen vorgekommen, was massen von einigen eigennüzigen Leuten, so Christen, als sonderlich Juden, kein Bedencken genommen werde, allerhand, so wol in hiesigen mehrmaligen, als zumahlen auch in des Hochlöbl. Fränckischen Crayses lezteren Münz-Patenten vor ungültig erklärte und gänzlich verrufene Münz-Sorten ... in hiesige Stadt ... zu bringen, auch heimlich einzuschleichen, und dem armen Mann zu dessen ... Schaden aufzudringen ... : Decretum in Senatu, den 17. Julij 1715
![Obschon Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, in denen, seith wenigen Jahren, fast beständig aufeinander publicirten Mandaten, deroselben Burgere ... mehrmahlen ernstlich erinnert und verwarnet haben, die, sowohl in des Hoch-Löbl. Fränckischen Creyses gedruckten und promulgirten Münz-Patenten und Verordnungen, als vorermelten Mandaten, verrufene Sorten ... im Handel und Wandel, weiter nicht zu bringen, noch einzuschleichen; So haben jedoch hochermelt dieselbe, mit besondern Mißfallen abermahlen wahr- und vernehmen müssen, daß ... die schlechte und verrufene Sorten ... häufig einschleichen, und fast ungescheuet ausgegeben und eingenommen, zumahlen aber, unter die Handwercks-Leute verschoben werden wollen ... : Decretum in Senatu, den 6. Jun. An. 1727](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/95da1ed4-e93f-43f3-bcb5-3c1aee196edb/full/!306,450/0/default.jpg)
Obschon Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, in denen, seith wenigen Jahren, fast beständig aufeinander publicirten Mandaten, deroselben Burgere ... mehrmahlen ernstlich erinnert und verwarnet haben, die, sowohl in des Hoch-Löbl. Fränckischen Creyses gedruckten und promulgirten Münz-Patenten und Verordnungen, als vorermelten Mandaten, verrufene Sorten ... im Handel und Wandel, weiter nicht zu bringen, noch einzuschleichen; So haben jedoch hochermelt dieselbe, mit besondern Mißfallen abermahlen wahr- und vernehmen müssen, daß ... die schlechte und verrufene Sorten ... häufig einschleichen, und fast ungescheuet ausgegeben und eingenommen, zumahlen aber, unter die Handwercks-Leute verschoben werden wollen ... : Decretum in Senatu, den 6. Jun. An. 1727
![Nachdeme Ein Hoch-Edler Hochweister Rath, unsere Herren, mit besondern Mißfallen wahrnehmen müssen, daß ein und andere eigennutzige und schändlichen Wucher treibene Persohnen, an statt der gänzlich verbottenen schlechten Kreutzer, [et]c. anjetzo geringhaltige, und ... gänzlich verruffene Zweyer und Pfenninge in Handel und Wandel zu bringen, und solche, absonderlich denen ohnedem Nothleidenden und dürfftigen Handwercks-Leuthen, an Bezahlungs-Statt aufzudringen, sich erfrechen; Als wil Hoch-Edelgedachter Rath dafür, und daß dergleichen ... von Niemand eingenommen noch ausgegeben werden ... : Decretum in Senatu, den 14. Maji, Anno 1726](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/eb5b5b75-2f70-43cc-bb6d-e5fd7d2ce43e/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme Ein Hoch-Edler Hochweister Rath, unsere Herren, mit besondern Mißfallen wahrnehmen müssen, daß ein und andere eigennutzige und schändlichen Wucher treibene Persohnen, an statt der gänzlich verbottenen schlechten Kreutzer, [et]c. anjetzo geringhaltige, und ... gänzlich verruffene Zweyer und Pfenninge in Handel und Wandel zu bringen, und solche, absonderlich denen ohnedem Nothleidenden und dürfftigen Handwercks-Leuthen, an Bezahlungs-Statt aufzudringen, sich erfrechen; Als wil Hoch-Edelgedachter Rath dafür, und daß dergleichen ... von Niemand eingenommen noch ausgegeben werden ... : Decretum in Senatu, den 14. Maji, Anno 1726
![Es hat Ein Hoch-Löbl. Rath dieser Stadt, unsere Herren, abermahlen, mit äusserstem Befrembden und Mißfallen, erfahren müssen, und lieget auch an sich selbst allbereit genugsam am Tag: welchermassen von eigennützigen, gewinnsichtigen Personen, sowol Christen als Juden, die im Müutz-Wesen vorlängst heilsamlich gemachte Reichs-Constitutiones, und vielfältig wiederhohlte Craiß-Münz-Schlüsse und Verordnungen, auch darauf mehrmals publicirte Oberherrliche Mandata eine Zeithero fast völlig hintan gesetzet worden, und nun es gar dahin gerathen wolle ... daß mit Ein- und Aufwechseln grober ... Münz-Sorten ... und deren Versendung an auswärtige Orte, wie auch hinwiederum mit Einführung und Verschleichung ganz ringhältiger ... verruffenen Münzen, fast täglich ein ordentlicher Handel und Gewerbe getrieben werde ... : Decretum in Senatu, den 4. Januarii, An. 1736](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/28cd2dce-dd17-4ef6-923b-72b8a732089a/full/!306,450/0/default.jpg)
Es hat Ein Hoch-Löbl. Rath dieser Stadt, unsere Herren, abermahlen, mit äusserstem Befrembden und Mißfallen, erfahren müssen, und lieget auch an sich selbst allbereit genugsam am Tag: welchermassen von eigennützigen, gewinnsichtigen Personen, sowol Christen als Juden, die im Müutz-Wesen vorlängst heilsamlich gemachte Reichs-Constitutiones, und vielfältig wiederhohlte Craiß-Münz-Schlüsse und Verordnungen, auch darauf mehrmals publicirte Oberherrliche Mandata eine Zeithero fast völlig hintan gesetzet worden, und nun es gar dahin gerathen wolle ... daß mit Ein- und Aufwechseln grober ... Münz-Sorten ... und deren Versendung an auswärtige Orte, wie auch hinwiederum mit Einführung und Verschleichung ganz ringhältiger ... verruffenen Münzen, fast täglich ein ordentlicher Handel und Gewerbe getrieben werde ... : Decretum in Senatu, den 4. Januarii, An. 1736
![Ob schon in denen - sowohl von Einem Hochlöbl. Fränkischen Craiß, als von Seitten des hiesigen Standes, publicirten Münz-Patenten und Mandaten, die französischen alten Thaler, ganze und halbe Guldiner ... wegen allzustarker Abnuzung ... gänzlich ausser Cours gesezet- und verbotten worden: so ergiebet sich doch aus geschehenen sichern Anzeigen, daß diese Sorten in hiesiger Stadt ... sich wieder ... einzuschleichen beginnen ... : Decretum in Senatu den 31. October 1777](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1cde1e18-9e80-4951-8911-f1a38c8fb5ed/full/!306,450/0/default.jpg)
Ob schon in denen - sowohl von Einem Hochlöbl. Fränkischen Craiß, als von Seitten des hiesigen Standes, publicirten Münz-Patenten und Mandaten, die französischen alten Thaler, ganze und halbe Guldiner ... wegen allzustarker Abnuzung ... gänzlich ausser Cours gesezet- und verbotten worden: so ergiebet sich doch aus geschehenen sichern Anzeigen, daß diese Sorten in hiesiger Stadt ... sich wieder ... einzuschleichen beginnen ... : Decretum in Senatu den 31. October 1777
![IN der von Hohen Herren Fürsten und Ständen des Löbl. Fränckischen Creißes, wegen des allzusehr beträgten Münz-Weesens, unterm 11ten May dieses fortlauffenden 1736sten Jahrs hervor gegebenen Provisional-Verordnung, ist zwar albereit die Vorsehung und wohlmeinende Warnung geschehen, daß sich auch Männiglich bey denen verschiedenen neuerlich hervor kommenden Schied-Münzen ... für Schaden zu hüten, dann mit deren Ab- und Einnahm behutsam zu gehen haben werde, weilen bey denenselben der Verlust allzu groß und nahmhafft seye, in der Meinung und Hoffnung, es würde ... dergleichen Edict widrigen geringhaltigen Münzen zuruck gehalten, und wenigsten hiervon die Fränckische Creißes-Lande bereyet bleiben können ... : Signatum Nürnberg bey fürwährender Creiß-Versammlung den 9. Aug. 1736](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/30ca0c99-5cff-43a5-980c-fc1ee5ef0ecf/full/!306,450/0/default.jpg)
IN der von Hohen Herren Fürsten und Ständen des Löbl. Fränckischen Creißes, wegen des allzusehr beträgten Münz-Weesens, unterm 11ten May dieses fortlauffenden 1736sten Jahrs hervor gegebenen Provisional-Verordnung, ist zwar albereit die Vorsehung und wohlmeinende Warnung geschehen, daß sich auch Männiglich bey denen verschiedenen neuerlich hervor kommenden Schied-Münzen ... für Schaden zu hüten, dann mit deren Ab- und Einnahm behutsam zu gehen haben werde, weilen bey denenselben der Verlust allzu groß und nahmhafft seye, in der Meinung und Hoffnung, es würde ... dergleichen Edict widrigen geringhaltigen Münzen zuruck gehalten, und wenigsten hiervon die Fränckische Creißes-Lande bereyet bleiben können ... : Signatum Nürnberg bey fürwährender Creiß-Versammlung den 9. Aug. 1736
![Es hat Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, aus Obrigkeitlicher Vorsorge und zu Abwendung des aus denen immer mehr und häufiger einschleichenden geringhältigen Geld-Sorten zu beförchten stehenden Schaden und Einbusses, sowohl ihre Liebe Burgerschafft, als Inwohnere ... mehrmahlen .... wohlmeinend und ernstlich erinnert, obmelter geringer von dem Hochlöbl. Fränckischen Craiß ... verrufener Sorten in Einnahm und Ausgab sich gänzlich zu entschlagen ... vielweniger jemanden aufzubürden ... : Decretum in Senatu, den 11. Augusti, An. 1731](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b791f43e-3fe9-4ef0-bae5-34f1e3dfa188/full/!306,450/0/default.jpg)
Es hat Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, aus Obrigkeitlicher Vorsorge und zu Abwendung des aus denen immer mehr und häufiger einschleichenden geringhältigen Geld-Sorten zu beförchten stehenden Schaden und Einbusses, sowohl ihre Liebe Burgerschafft, als Inwohnere ... mehrmahlen .... wohlmeinend und ernstlich erinnert, obmelter geringer von dem Hochlöbl. Fränckischen Craiß ... verrufener Sorten in Einnahm und Ausgab sich gänzlich zu entschlagen ... vielweniger jemanden aufzubürden ... : Decretum in Senatu, den 11. Augusti, An. 1731
![Ob wohlen Ein Hochlöblicher Rath, dieser des Heil. Röm. Reichs freyen Stadt Nürnberg, der zuversichtlichen Hoffnung gelebet, es werde, bey nunmehro eingeführten Conventions-Fuß, und genugsamen Surrogato an grob und kleinen Conventions-Münz-Sorten, jedermann von selbstn den Bdacht nehmen, über diese nüzliche und zu eigenen Besten gereichende Anstalten und Verordnungen auf das genaueste zu halten, und die Verausgab- und Einnehmung der unconventionsmäßigen und schlechten Münzen, zu unterlassen: so ist doch Demselben glaubwürdig hinterbracht worden .... daß nicht nur hier und dar, besonders auf dem Land die Verausgabung der geringhaltigen und gänzlich verruffenen Münzen, wiederum einreisen, sondern auch bey denen guten ... sich eine wucherliche Staigerung ...hervorthun wolle ... : Decretum in Senatu, den 14. Januar. 1767](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/47924fe4-c8ad-4e5e-a469-c328ade364c9/full/!306,450/0/default.jpg)
Ob wohlen Ein Hochlöblicher Rath, dieser des Heil. Röm. Reichs freyen Stadt Nürnberg, der zuversichtlichen Hoffnung gelebet, es werde, bey nunmehro eingeführten Conventions-Fuß, und genugsamen Surrogato an grob und kleinen Conventions-Münz-Sorten, jedermann von selbstn den Bdacht nehmen, über diese nüzliche und zu eigenen Besten gereichende Anstalten und Verordnungen auf das genaueste zu halten, und die Verausgab- und Einnehmung der unconventionsmäßigen und schlechten Münzen, zu unterlassen: so ist doch Demselben glaubwürdig hinterbracht worden .... daß nicht nur hier und dar, besonders auf dem Land die Verausgabung der geringhaltigen und gänzlich verruffenen Münzen, wiederum einreisen, sondern auch bey denen guten ... sich eine wucherliche Staigerung ...hervorthun wolle ... : Decretum in Senatu, den 14. Januar. 1767
![EIn HochEdler und Hochweiser Rath deß Heil. Reichs Stadt Nürnberg hat mit Mißfallen zu vernehmen gehabt: Daß die, in deß Hochlöbl. Fränckisch. Crayses ohnlängst publicirten Münz-Patent, verruffene halbe Batzen ... in hiesiger Stadt, und Ihro Hoch-Adel. Herrlichkeiten Gebiet auf dem Land, wieder häuffig hervorkommen, und gangbar gemachet werden wollen ... Als werden Dero Burgere ... hiemit ernstlich verwarnet, bedeute halbe Bazen ... und andere in dem mit Lit. C. bemerckten Schemate, (welches zu jedermanns besserer Erinnerung hier wieder beygefüget ist, ) verbottene Münz-Sorten, in Bezahlungen weder anzunehmen, noch auszugeben ... : Decretum in Senatu, den 3. April. A. 1715](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c4624593-413a-4b1b-befe-4a051a4680a3/full/!306,450/0/default.jpg)
EIn HochEdler und Hochweiser Rath deß Heil. Reichs Stadt Nürnberg hat mit Mißfallen zu vernehmen gehabt: Daß die, in deß Hochlöbl. Fränckisch. Crayses ohnlängst publicirten Münz-Patent, verruffene halbe Batzen ... in hiesiger Stadt, und Ihro Hoch-Adel. Herrlichkeiten Gebiet auf dem Land, wieder häuffig hervorkommen, und gangbar gemachet werden wollen ... Als werden Dero Burgere ... hiemit ernstlich verwarnet, bedeute halbe Bazen ... und andere in dem mit Lit. C. bemerckten Schemate, (welches zu jedermanns besserer Erinnerung hier wieder beygefüget ist, ) verbottene Münz-Sorten, in Bezahlungen weder anzunehmen, noch auszugeben ... : Decretum in Senatu, den 3. April. A. 1715
![DEmnach ohnlängst von denen im Münz-Sachen correspondirenden dreyen Hochlöbl. Reichs-Craißen, bey dem alhier zu Nürnberg gehaltenen allgemeinen Münz-Probations-Tag, unter den 7. Martii, ein ordentlicher Schluß gemachet, und den 1ten Maji öffentlich publiciret worden, welcher auch biß anhero durchgehends in seinen ohnveränderten Kräfften, wie noch, geblieben, ausser, was wegen der Chur-Bayerischen Münzen, bisß zu anderweiten Entschluß, in dem, den 27. Aprilis, dieß Jahrs, decretirten Proclamate jüngsthin verordnet worden ist. Als hat sich Ein Hoch-Edler Rath dieser deß Heiligen Reichs-freyen Stadt Nürnberg gänzlich versehen, daß derselben in allen seinen übrigen Puncten nachgelebet, sonderlich aber nur die jenige in dem Münz-Mandat entahltene ... Scheidt-Münzen und keine andere, würden im Handel ... angenommen werden; Es hat aber doch die leidige Erfahrung ... biß anhero gezeiget, daß nichts destoweniger viele verbottene ... sehr geringe ... und mihin wohl gar falsche Sorten ein- und angenommen ... und unter dem armen Mann gebracht worden seyen ... : Decretum in Senatu, den 5. Novembris, A. 1725](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a490c8c4-39d0-4717-b7f4-0ff1ef18a15e/full/!306,450/0/default.jpg)