Monografie

ES ist Einem HochEdlen und Hochweisen Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Nürnberg zu besondern Mißfallen vorgekommen, was massen von einigen eigennüzigen Leuten, so Christen, als sonderlich Juden, kein Bedencken genommen werde, allerhand, so wol in hiesigen mehrmaligen, als zumahlen auch in des Hochlöbl. Fränckischen Crayses lezteren Münz-Patenten vor ungültig erklärte und gänzlich verrufene Münz-Sorten ... in hiesige Stadt ... zu bringen, auch heimlich einzuschleichen, und dem armen Mann zu dessen ... Schaden aufzudringen ... : Decretum in Senatu, den 17. Julij 1715

Sprache
Deutsch
Umfang
1 Bl.
Anmerkungen
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1715, 17. Juli
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-53

Thema
Münzordnungen und Münzverrufe; Münze; Münzwesen; Münzordnung; Mandat; Reichskreis; Geld; Geldwert; Einfuhr; Verbot; Münzsorte; Verruf; Französische Münze; Sechskreuzer; Zwölfkreuzer; Kreuzer; Handel; Schaden; Bestätigung; Dekret; Albus; Halber Batzen; Scheidemünze; Kreisschluss; Kreisrezess; Konfiskation; Beschlagnahme; Geld; Geldwert; Geldverkehr; Inflation; Strafe; Strafandrohung; Nürnberg; Fränkischer Reichskreis; Stadtrat ; Einblattdruck

Erschienen
[Nürnberg] : [1715]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099385-6
Letzte Aktualisierung
16.04.2024, 13:56 MESZ

Entstanden


  • [Nürnberg] : [1715]

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