Monografie
Es hat Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, aus Obrigkeitlicher Vorsorge und zu Abwendung des aus denen immer mehr und häufiger einschleichenden geringhältigen Geld-Sorten zu beförchten stehenden Schaden und Einbusses, sowohl ihre Liebe Burgerschafft, als Inwohnere ... mehrmahlen .... wohlmeinend und ernstlich erinnert, obmelter geringer von dem Hochlöbl. Fränckischen Craiß ... verrufener Sorten in Einnahm und Ausgab sich gänzlich zu entschlagen ... vielweniger jemanden aufzubürden ... : Decretum in Senatu, den 11. Augusti, An. 1731
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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1 Bl.
- Anmerkungen
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Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1731, 11. August
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt/Überlieferungszusammenhang und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-64
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099402-1
- Letzte Aktualisierung
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20.04.2023, 15:00 MESZ
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NAchdeme Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, abermahlen mißfällig vernehmen müssen, daß mit sträflicher Hintansetzung der von dem Hoch- Löbl. Fränckischen Craiß jüngsthin im Münz-Wesen gemachten, und durch ein Oberherrliches Mandat allenthalben dahier in der Stadt, und auf dem Land, publicirten heilsamen Verordnungen sich einige gewinnsichtige Personen wiederum unterfangen, verschiedene geringhaltige Sorten ... in Handel und Wandel einzuschieben und auszugeben; Als will Hoch-Edelgedachter Rath, dero liebe Burgerschafft ... für der Einnahm und Ausgab solcher Sorten ... gesetzet und anbefohlen haben ... : Decretum in Senatu, den 22. Iul. An. 1732

ES ist Einem HochEdlen und Hochweisen Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Nürnberg zu besondern Mißfallen vorgekommen, was massen von einigen eigennüzigen Leuten, so Christen, als sonderlich Juden, kein Bedencken genommen werde, allerhand, so wol in hiesigen mehrmaligen, als zumahlen auch in des Hochlöbl. Fränckischen Crayses lezteren Münz-Patenten vor ungültig erklärte und gänzlich verrufene Münz-Sorten ... in hiesige Stadt ... zu bringen, auch heimlich einzuschleichen, und dem armen Mann zu dessen ... Schaden aufzudringen ... : Decretum in Senatu, den 17. Julij 1715

Obschon Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, in denen, seith wenigen Jahren, fast beständig aufeinander publicirten Mandaten, deroselben Burgere ... mehrmahlen ernstlich erinnert und verwarnet haben, die, sowohl in des Hoch-Löbl. Fränckischen Creyses gedruckten und promulgirten Münz-Patenten und Verordnungen, als vorermelten Mandaten, verrufene Sorten ... im Handel und Wandel, weiter nicht zu bringen, noch einzuschleichen; So haben jedoch hochermelt dieselbe, mit besondern Mißfallen abermahlen wahr- und vernehmen müssen, daß ... die schlechte und verrufene Sorten ... häufig einschleichen, und fast ungescheuet ausgegeben und eingenommen, zumahlen aber, unter die Handwercks-Leute verschoben werden wollen ... : Decretum in Senatu, den 6. Jun. An. 1727

EIn HochEdler und Hochweiser Rath deß Heil. Reichs Stadt Nürnberg hat mit Mißfallen zu vernehmen gehabt: Daß die, in deß Hochlöbl. Fränckisch. Crayses ohnlängst publicirten Münz-Patent, verruffene halbe Batzen ... in hiesiger Stadt, und Ihro Hoch-Adel. Herrlichkeiten Gebiet auf dem Land, wieder häuffig hervorkommen, und gangbar gemachet werden wollen ... Als werden Dero Burgere ... hiemit ernstlich verwarnet, bedeute halbe Bazen ... und andere in dem mit Lit. C. bemerckten Schemate, (welches zu jedermanns besserer Erinnerung hier wieder beygefüget ist, ) verbottene Münz-Sorten, in Bezahlungen weder anzunehmen, noch auszugeben ... : Decretum in Senatu, den 3. April. A. 1715

Ob zwar Ein Hoch-Edler, Hochweiser Rath, dieser Stadt, unsere Herren, daß zu Folge der sowohl von dem Hochlöbl. Fränckischen Craiß, in dem Müntz-Wesen dahier heisamlich errichteten, und zu jedermanns Nachricht durch den Druck bekannt gemacht- und affigirter Patenten, als auch der, von Hoch-Edelgedachten Rath selbsten, erst noch den 13. Decembris An. 1726. und den 6. Junii dieses zu Ende eylenden 1727sten Jahrs, promulgirter Oberherrlicher Mandaten, ein jeder rechtschaffener Patriot und getreuer Burger dahin bedacht seyn würde, daß die gute ... Sorten in Handel und Wandel immer mehrers emporkommen ... und hingegen die geringhältige ... und völlig verruffene Scheid-Müntzen von hiesiger Stadt abgehalten, und in Einnahm und Ausgab völlig ausgeschlossen werden mögten; So muß aber jedoch derselbe mit sonderbahrem Mißfallen abermahls vernehmen, daß mit höchst-Sträfflicher Hindansetzung sothaner zu dem gemeinen Besten ... abgeziehlter Verordnungen, von einigen boßhafft- und gewinnsichtigen Leuten, viele und unterschiedliche geringhaltige Scheid-Müntzen .... so gar in grosser Quantität unter die hiesigen Burgere ... verschoben und gäng und geb gemachet werden wollen ... : Decretum in Senatu, den 24. Nov. 1727

ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser des Heil. Röm. Reichs Stadt Nürnberg, schon öffters, vermittels Dero in offenen Druck gegebener, und zu jedermanns Wissenschaft publicirten Münz-Edicten ... die in Abdruck hiebey gefügte, anderwertig ausgeprägte, und ... abweichende, zum theil ganz falsch nachgemünzte Sorten, gänzlichen verruffen und verbieten lassen, in der gefaßten Zuversicht, es würde ... gebührender massen nachgelebet, und dergleich ohntüchtige Münz-Sorten weiters nicht eingeschoben, noch ... eingeschleichet werden ... : Decretum in Senatu, den 16. Februarij, 1711

OBwoln Ein Hoch Edler Hochweiser Rath dieser des Heyl. Reichs Freyer Stadt Nürnberg, unsere Herren, mehrmaln, und noch unterm 25. Januarii dieses luaffenden Jahrs, eine gemessene Verordnung gethan, wie es mit verschiedenen ringhaltigen, ... Scheidmüntzen gehalten, und daß deren ... nur biß auff nun verwichnen Walburgis und zwar in verringertem Werth, andere damals benannte und in Abdruck gebrachte Sorten aber ... gar nicht mehr gelten ... sondern gänzlich verbotten und der confiscation unterworffen seyn solten: So haben doch Ihre HochAdel. Herrl. mit besonderem Mißfallen vernehmen müssen, daß auch solchem Verbott in keine weege nachgelebet worden, sondern die damals verruffene Sorten noch immer in Schwang gehen ... : Decretum in Senatu, den 17. Sept. A. 1707

Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath dieser des Heil. Römischen Reichs-Stadt Nürnberg abermal die zuverläßigsten Anzeigen beschehen, daß bei denen offenen Gewerben, besonders aber Beken, Wirthen und Mezgern, die unconventionsmäßige Kreuzer und Groschen .... wiederum einzuschleichen beginnen ... als hat man von Obrigkeitlichen Amts wegen, hierdurch ... die Annahm und Verausgabung der schlechten ... Sorten ... nachdrucksamst untersagen, und verbiethen wollen ... : Decretum in Senatu, den 10. Junii, 1772

ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser deß Heil. Röm. Reichs Stadt Nurnberg, schon öffters, vermittels Dero in offenen Druck gegebener, und zu jedermanns Wissenschaft publicirten Müntz-Edicten ... die in Abdruck hiebey gefügte, anderwertig ausgeprägte, und ... zum theil gantz falsch nachgemüntzte Sorten, gäntzlichen verruffen und verbieten lassen, in der gefaßten Zuversicht, es würde dieser Ihrer ... Verordnung, gebührender massen nachgelebet, und dergleichen ohntüchtige Müntz-Sorten weiters nicht eingeschoben ... oder unter Dero liebe Burgerschafft ... eingeschleichet werden ... : Decretum in Senatu, den 28. Febr. 1713

ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser deß Heil. Röm. Reichs Stadt Nurnberg, schon öffters, vermittels Dero in offenen Druck gegebener, und zu jedermanns Wissenschaft publicirten Müntz-Edicten ... die in Abdruck hiebey gefügte, anderwertig ausgeprägte, und ... zum theil gantz falsch nachgemüntzte Sorten, gäntzlichen verruffen und verbieten lassen, in der gefaßten Zuversicht, es würde dieser Ihrer ... Verordnung, gebührender massen nachgelebet, und dergleichen ohntüchtige Müntz-Sorten weiters nicht eingeschoben ... oder unter Dero liebe Burgerschafft ... eingeschleichet werden ... : Decretum in Senatu, den 28. Febr. 1713

Ohnerachtet Ein Hochlöblicher Rath dieser des Heil. Römischen Reichs freyen Stadt Nürnberg oft und zu wiederholtenmalen, die nachdrücklich- und treumeinende Warnung wegen Annahm der schon lange verbottenen alten Unconventionsmäßigen Münz-Sorten, besonders aber der schlechten und geringhaltigen Kreuzer, ergehen lassen: so hat jedoch die leidige Erfahrung bisher bezeuget, daß, deme ohngeachtet, weder von der Burgerschaft noch denen hiesigen Unterthanen und Angehörigen auf dem Land hierinnen einige Folge geleistet, sondern immerfort mit Annahm und Verausgabung dieser verbottenen Sorten, zum hieraus erwachsenen eigenen Schaden, fortgefahren worden ... : Decretum Senatu, den 26. Januar 1786. Renovatum den 9. Febr. 1788
