Monografie

NAchdeme Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, abermahlen mißfällig vernehmen müssen, daß mit sträflicher Hintansetzung der von dem Hoch- Löbl. Fränckischen Craiß jüngsthin im Münz-Wesen gemachten, und durch ein Oberherrliches Mandat allenthalben dahier in der Stadt, und auf dem Land, publicirten heilsamen Verordnungen sich einige gewinnsichtige Personen wiederum unterfangen, verschiedene geringhaltige Sorten ... in Handel und Wandel einzuschieben und auszugeben; Als will Hoch-Edelgedachter Rath, dero liebe Burgerschafft ... für der Einnahm und Ausgab solcher Sorten ... gesetzet und anbefohlen haben ... : Decretum in Senatu, den 22. Iul. An. 1732

Sprache
Deutsch
Umfang
1 Bl.
Anmerkungen
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1732, 22. Juli
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt/Überlieferungszusammenhang und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-67

Thema
Münzordnungen und Münzverrufe; Münze; Münzwesen; Geld; Geldwert; Umtausch; Kurs; Umtauschkurs; Wechselkurs; Inflation; Preissteigerung; Verbot; Verruf; Geldverkehr; Schlechte Münze; Münzordnung; Falschmünzerei; Heckenmünzerei; Überwachung; Prüfung; Veröffentlichung; Reichskreis; Pfennig; Zweipfennig; Münzfuß; Münzschlag; Ausprägung; Heckenmünze; Kreuzer; Handel; Bürger; Ermahnung; Verwarnung; 1732; 1700-1750; Nürnberg; Fränkischer Reichskreis; Ulm; Grafen von Montfort?; Stadtrat ; Einblattdruck

Erschienen
[Nürnberg] : [1732]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099377-2
Letzte Aktualisierung
20.04.2023, 15:03 MESZ

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