Monografie

EIn HochEdler und Hochweiser Rath deß Heil. Reichs Stadt Nürnberg hat mit Mißfallen zu vernehmen gehabt: Daß die, in deß Hochlöbl. Fränckisch. Crayses ohnlängst publicirten Münz-Patent, verruffene halbe Batzen ... in hiesiger Stadt, und Ihro Hoch-Adel. Herrlichkeiten Gebiet auf dem Land, wieder häuffig hervorkommen, und gangbar gemachet werden wollen ... Als werden Dero Burgere ... hiemit ernstlich verwarnet, bedeute halbe Bazen ... und andere in dem mit Lit. C. bemerckten Schemate, (welches zu jedermanns besserer Erinnerung hier wieder beygefüget ist, ) verbottene Münz-Sorten, in Bezahlungen weder anzunehmen, noch auszugeben ... : Decretum in Senatu, den 3. April. A. 1715

Sprache
Deutsch
Umfang
1 Bl.
Anmerkungen
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1715, 3. April
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-52

Thema
Münzordnungen und Münzverrufe; Münze; Münzwesen; Münzordnung; Reichskreis; Geld; Geldwert; Umtausch; Kurs; Wechselkurs; Umtauschkurs; Verruf; Verbot; Albus; Batzen; Halber Batzen; Kreuzer; Schlechte Münze; Inflation; Münzpatent; Kreisschluss; Schema; Münzschema; Handwerker; Zahlung; Strafe; Strafandrohung; Stadttor; Messe; Markt; Einnahme; Einfuhr; Anzeige; Münzvisitationsamt; Durchsuchung; Untersuchung; Beschlagnahme; Konfiskation; Mandat; Anschlag; 1715; 1700-1750; Nürnberg; Fränkischer Reichskreis; Stadtrat ; Einblattdruck

Erschienen
[Nürnberg] : [1715]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099386-1
Letzte Aktualisierung
20.04.2023, 14:58 MESZ

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