Monografie

Nachdeme Ein Hoch-Edler Hochweister Rath, unsere Herren, mit besondern Mißfallen wahrnehmen müssen, daß ein und andere eigennutzige und schändlichen Wucher treibene Persohnen, an statt der gänzlich verbottenen schlechten Kreutzer, [et]c. anjetzo geringhaltige, und ... gänzlich verruffene Zweyer und Pfenninge in Handel und Wandel zu bringen, und solche, absonderlich denen ohnedem Nothleidenden und dürfftigen Handwercks-Leuthen, an Bezahlungs-Statt aufzudringen, sich erfrechen; Als wil Hoch-Edelgedachter Rath dafür, und daß dergleichen ... von Niemand eingenommen noch ausgegeben werden ... : Decretum in Senatu, den 14. Maji, Anno 1726

Sprache
Deutsch
Umfang
1 Bl.
Anmerkungen
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1726, 14. Mai
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt/Überlieferungszusammenhang und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-59

Thema
Münzordnungen und Münzverrufe; Münze; Münzwesen; Münzordnung; Münzprobationstag; Reichskreis; Korrespondenz; Zweier; Pfennig; Verruf; Verbot; Inflation; Preissteigerung; Einfuhr; Einnahme; Publikation; Mandat; Verwarnung; Reichsmünzordnung; Schlechte Münze; Geld; Geldwert; Geldverkehr; Geldhandel; Währung; Münzsorte; 1726; 1700-1750; Nürnberg; Fränkischer Reichskreis; Bayerischer Reichskreis; Schwäbischer Reichskreis; Stadtrat ; Münzkonsistorium ; Einblattdruck

Erschienen
[Nürnberg] : [1726]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099380-8
Letzte Aktualisierung
16.04.2024, 14:02 MESZ

Entstanden


  • [Nürnberg] : [1726]

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