Einblattdruck

Nachdeme Ein Hoch-Edler Hochweister Rath, unsere Herren, mit besondern Mißfallen wahrnehmen müssen, daß ein und andere eigennutzige und schändlichen Wucher treibene Persohnen, an statt der gänzlich verbottenen schlechten Kreutzer, [et]c. anjetzo geringhaltige, und ... gänzlich verruffene Zweyer und Pfenninge in Handel und Wandel zu bringen, und solche, absonderlich denen ohnedem Nothleidenden und dürfftigen Handwercks-Leuthen, an Bezahlungs-Statt aufzudringen, sich erfrechen; Als wil Hoch-Edelgedachter Rath dafür, und daß dergleichen ... von Niemand eingenommen noch ausgegeben werden ... : Decretum in Senatu, den 14. Maji, Anno 1726

Weitere Titel
Nachdeme Ein Hoch-Edler Hochweister Rath, unsere Herren, mit besondern Mißfallen wahrnehmen müssen, daß ein und andere eigennutzige und schändlichen Wucher treibene Persohnen
Rat; Herr; Missfallen; Person; Wucher; Kreuzer; Verbot; Verruf; Zweier; Pfennig; Handel; Wandel; Handwerker; Bezahlung; Zahlung; Einnahme; Ausgabe
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-59
Maße
Satzspiegel 13 x 27,5 cm
Umfang
1 Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1726, 14. Mai
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt/Überlieferungszusammenhang und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Schlagwort
Münzordnungen und Münzverrufe

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099380-8
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:44 MESZ

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