Monografie

Obschon Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, in denen, seith wenigen Jahren, fast beständig aufeinander publicirten Mandaten, deroselben Burgere ... mehrmahlen ernstlich erinnert und verwarnet haben, die, sowohl in des Hoch-Löbl. Fränckischen Creyses gedruckten und promulgirten Münz-Patenten und Verordnungen, als vorermelten Mandaten, verrufene Sorten ... im Handel und Wandel, weiter nicht zu bringen, noch einzuschleichen; So haben jedoch hochermelt dieselbe, mit besondern Mißfallen abermahlen wahr- und vernehmen müssen, daß ... die schlechte und verrufene Sorten ... häufig einschleichen, und fast ungescheuet ausgegeben und eingenommen, zumahlen aber, unter die Handwercks-Leute verschoben werden wollen ... : Decretum in Senatu, den 6. Jun. An. 1727

Sprache
Deutsch
Umfang
1 Bl.
Anmerkungen
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1727, 6. Juni
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt/Überlieferungszusammenhang und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-62

Thema
Münzordnungen und Münzverrufe; Münze; Münzwesen; Geld; Geldwert; Geldverkehr; Geldhandel; Verruf; Verbot; Veröffentlichung; Inflation; Preissteigerung; Schaden; Reichskreis; Kurs; Wechselkurs; Umtausch; Umtauschkurs; Scheidemünze; Pfennig; Kreuzer; Schlechte Münze; Strafe; Strafandrohung; Verwarnung; Münzsort, Münzordnung; 1727; 1700-1750; Nürnberg; Fränkischer Reichskreis; Genf; Stadtrat ; Einblattdruck

Erschienen
[Nürnberg] : [1727]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099379-6
Letzte Aktualisierung
20.04.2023, 14:58 MESZ

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