Monografie
Obschon Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, in denen, seith wenigen Jahren, fast beständig aufeinander publicirten Mandaten, deroselben Burgere ... mehrmahlen ernstlich erinnert und verwarnet haben, die, sowohl in des Hoch-Löbl. Fränckischen Creyses gedruckten und promulgirten Münz-Patenten und Verordnungen, als vorermelten Mandaten, verrufene Sorten ... im Handel und Wandel, weiter nicht zu bringen, noch einzuschleichen; So haben jedoch hochermelt dieselbe, mit besondern Mißfallen abermahlen wahr- und vernehmen müssen, daß ... die schlechte und verrufene Sorten ... häufig einschleichen, und fast ungescheuet ausgegeben und eingenommen, zumahlen aber, unter die Handwercks-Leute verschoben werden wollen ... : Decretum in Senatu, den 6. Jun. An. 1727
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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1 Bl.
- Anmerkungen
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Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1727, 6. Juni
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt/Überlieferungszusammenhang und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-62
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099379-6
- Letzte Aktualisierung
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20.04.2023, 14:58 MESZ
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ES ist Einem HochEdlen und Hochweisen Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Nürnberg zu besondern Mißfallen vorgekommen, was massen von einigen eigennüzigen Leuten, so Christen, als sonderlich Juden, kein Bedencken genommen werde, allerhand, so wol in hiesigen mehrmaligen, als zumahlen auch in des Hochlöbl. Fränckischen Crayses lezteren Münz-Patenten vor ungültig erklärte und gänzlich verrufene Münz-Sorten ... in hiesige Stadt ... zu bringen, auch heimlich einzuschleichen, und dem armen Mann zu dessen ... Schaden aufzudringen ... : Decretum in Senatu, den 17. Julij 1715

NAchdeme Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, abermahlen mißfällig vernehmen müssen, daß mit sträflicher Hintansetzung der von dem Hoch- Löbl. Fränckischen Craiß jüngsthin im Münz-Wesen gemachten, und durch ein Oberherrliches Mandat allenthalben dahier in der Stadt, und auf dem Land, publicirten heilsamen Verordnungen sich einige gewinnsichtige Personen wiederum unterfangen, verschiedene geringhaltige Sorten ... in Handel und Wandel einzuschieben und auszugeben; Als will Hoch-Edelgedachter Rath, dero liebe Burgerschafft ... für der Einnahm und Ausgab solcher Sorten ... gesetzet und anbefohlen haben ... : Decretum in Senatu, den 22. Iul. An. 1732
![Nachdeme Ein Hoch-Edler Hochweister Rath, unsere Herren, mit besondern Mißfallen wahrnehmen müssen, daß ein und andere eigennutzige und schändlichen Wucher treibene Persohnen, an statt der gänzlich verbottenen schlechten Kreutzer, [et]c. anjetzo geringhaltige, und ... gänzlich verruffene Zweyer und Pfenninge in Handel und Wandel zu bringen, und solche, absonderlich denen ohnedem Nothleidenden und dürfftigen Handwercks-Leuthen, an Bezahlungs-Statt aufzudringen, sich erfrechen; Als wil Hoch-Edelgedachter Rath dafür, und daß dergleichen ... von Niemand eingenommen noch ausgegeben werden ... : Decretum in Senatu, den 14. Maji, Anno 1726](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1d79f897-6d9b-4e21-92b1-23923dbe4418/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme Ein Hoch-Edler Hochweister Rath, unsere Herren, mit besondern Mißfallen wahrnehmen müssen, daß ein und andere eigennutzige und schändlichen Wucher treibene Persohnen, an statt der gänzlich verbottenen schlechten Kreutzer, [et]c. anjetzo geringhaltige, und ... gänzlich verruffene Zweyer und Pfenninge in Handel und Wandel zu bringen, und solche, absonderlich denen ohnedem Nothleidenden und dürfftigen Handwercks-Leuthen, an Bezahlungs-Statt aufzudringen, sich erfrechen; Als wil Hoch-Edelgedachter Rath dafür, und daß dergleichen ... von Niemand eingenommen noch ausgegeben werden ... : Decretum in Senatu, den 14. Maji, Anno 1726

Ob schon in denen - sowohl von Einem Hochlöbl. Fränkischen Craiß, als von Seitten des hiesigen Standes, publicirten Münz-Patenten und Mandaten, die französischen alten Thaler, ganze und halbe Guldiner ... wegen allzustarker Abnuzung ... gänzlich ausser Cours gesezet- und verbotten worden: so ergiebet sich doch aus geschehenen sichern Anzeigen, daß diese Sorten in hiesiger Stadt ... sich wieder ... einzuschleichen beginnen ... : Decretum in Senatu den 31. October 1777

EIn HochEdler und Hochweiser Rath deß Heil. Reichs Stadt Nürnberg hat mit Mißfallen zu vernehmen gehabt: Daß die, in deß Hochlöbl. Fränckisch. Crayses ohnlängst publicirten Münz-Patent, verruffene halbe Batzen ... in hiesiger Stadt, und Ihro Hoch-Adel. Herrlichkeiten Gebiet auf dem Land, wieder häuffig hervorkommen, und gangbar gemachet werden wollen ... Als werden Dero Burgere ... hiemit ernstlich verwarnet, bedeute halbe Bazen ... und andere in dem mit Lit. C. bemerckten Schemate, (welches zu jedermanns besserer Erinnerung hier wieder beygefüget ist, ) verbottene Münz-Sorten, in Bezahlungen weder anzunehmen, noch auszugeben ... : Decretum in Senatu, den 3. April. A. 1715

DEmnach ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, abermahln äusserst mißfällig vernehmen, und in Erfahrung bringen müssen, welchergestalten die von dem Hoch-Löbl. Fränckischen Craiß, in dem verwichenen 1732sten Jahr, wohlbedächtig und heilsamlich gemachte ... damahln sogleich öfentlich affigirter Patenten, zu jedermanns Notiz und geziemender Nachachtung gediehene Schlüsse und Verordnungen in dem Münz-Wesen, als die ... verabfaßte und publicirte Obrigkeitliche Mandate eine Zeither von verschiedenen Gewissenlosen, Pflichtvergessenen und Gewinnsichtigen Personen, so Christen als Juden, höchststräflich ausser Augen gesetzet, und absonderlich die gänzlich verrufene geringhaltige Kreuzer ... wiederum in hiesige Stadt und Gebiet zu verschleichen, und einzuschieben, kein Scheu getragen werde ... : Decretum in Senatu, den 20. Januarii, An. 1734

NAchdeme Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, abermahln mit besondern Mißfallen wahrnehmen und erfahren müssen, daß von eigennützigen und Gewinnsüchtigen Leuthen ... ein und andere gäntzlich verrufene Sorten ... wieder in Handel und Wandel eingeschoben, benebens auch gantz neue ... zum Vorschein kommen, und in hiesiger Stadt und Gebiet dafür ausgegeben werden wollen; Als hat vor- Hoch- Edelgedachter Rath ... nochmahls ernstlich .... hiemit verwarnen ... und zeitlich erinnern wollen, die in denen beygedruckten Schematibus angezeigte ... nicht einzunehmen noch auszugeben, sondern deren sich gäntzlichen zu enthalten ... : Decretum in Senatu, den 13. Decembr. An. 1726

Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath dieser des Heil. Römischen Reichs-Stadt Nürnberg abermal die zuverläßigsten Anzeigen beschehen, daß bei denen offenen Gewerben, besonders aber Beken, Wirthen und Mezgern, die unconventionsmäßige Kreuzer und Groschen .... wiederum einzuschleichen beginnen ... als hat man von Obrigkeitlichen Amts wegen, hierdurch ... die Annahm und Verausgabung der schlechten ... Sorten ... nachdrucksamst untersagen, und verbiethen wollen ... : Decretum in Senatu, den 10. Junii, 1772

Demnach, auf Allerhöchste Verordnung der Röm. Kays. Majestät, des Hochlöblichen Fränckischen Craises hoches Ausschreib-Amt, abermahlige geschärffte Verfügung und Verboth, wegen heimlicher Ausführung guter ... Müntz Sorten aus dem Reich, und Einbringung schlechter Fremder Müntzen, ergehen zu lassen, für höchst-näthig erachtet ... : Decretum in Senatu, den 18. Decembr. 1738

DEmnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, abermahlen äusserst mißfällig vernehmen, und in Erfahrung bringen müssen, welcher gestalten die von dem Hoch-Löblichen Fränckischen Craiß, in dem verwichenen 1732sten Jahr, wohlbedächtig und heilsamlich gemachte ... zu jedermanns Notiz und geziemenden Nachachtung gediehene Schlüsse und Verordnungen in dem Münz-Wesen sowohln, als die ... verabfaßte und publicirte Obrigkeitliche Mandate eine Zeither von verschiedenen Gewissen-losen, Pflicht-vergessenen und Gewinnsüchtigen Personen, so Christen als Juden, höchst sträflich ausser Augen gesetzet, und absonderlich die gäntzlich verruffene geringhaltige Kreutzer ... in hiesige Stadt und Gebiet zu verschleichen, und einzuschieben, keine Scheu getragen werde ... : Decretum in Senatu, den 22. Decembr. An. 1735

Ob wohlen Ein Hochlöblicher Rath, dieser des Heil. Röm. Reichs freyen Stadt Nürnberg, der zuversichtlichen Hoffnung gelebet, es werde, bey nunmehro eingeführten Conventions-Fuß, und genugsamen Surrogato an grob und kleinen Conventions-Münz-Sorten, jedermann von selbstn den Bdacht nehmen, über diese nüzliche und zu eigenen Besten gereichende Anstalten und Verordnungen auf das genaueste zu halten, und die Verausgab- und Einnehmung der unconventionsmäßigen und schlechten Münzen, zu unterlassen: so ist doch Demselben glaubwürdig hinterbracht worden .... daß nicht nur hier und dar, besonders auf dem Land die Verausgabung der geringhaltigen und gänzlich verruffenen Münzen, wiederum einreisen, sondern auch bey denen guten ... sich eine wucherliche Staigerung ...hervorthun wolle ... : Decretum in Senatu, den 14. Januar. 1767
