Monografie
Ob wohlen Ein Hochlöblicher Rath, dieser des Heil. Röm. Reichs freyen Stadt Nürnberg, der zuversichtlichen Hoffnung gelebet, es werde, bey nunmehro eingeführten Conventions-Fuß, und genugsamen Surrogato an grob und kleinen Conventions-Münz-Sorten, jedermann von selbstn den Bdacht nehmen, über diese nüzliche und zu eigenen Besten gereichende Anstalten und Verordnungen auf das genaueste zu halten, und die Verausgab- und Einnehmung der unconventionsmäßigen und schlechten Münzen, zu unterlassen: so ist doch Demselben glaubwürdig hinterbracht worden .... daß nicht nur hier und dar, besonders auf dem Land die Verausgabung der geringhaltigen und gänzlich verruffenen Münzen, wiederum einreisen, sondern auch bey denen guten ... sich eine wucherliche Staigerung ...hervorthun wolle ... : Decretum in Senatu, den 14. Januar. 1767
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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1 Bl.
- Anmerkungen
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Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1767, 14. Januar
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf; Münzordnung
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-84
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099366-1
- Letzte Aktualisierung
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20.04.2023, 14:55 MESZ
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Ob wohlen Ein Hochlöblicher Rath, dieser des Heil. Röm. Reichs freyen Stadt Nürnberg, der zuversichtlichen Hoffnung gelebet, es werde, bey nunmehro eingeführten Conventions-Fuß, und genugsamen Surrogato an grob und kleinen Conventions-Münz-Sorten, jedermann von selbsten den Bedacht nehmen, über diese nüzliche und zu eigenen Besten gereichende Anstalten und Verordnungen auf das genaueste zu halten, und die Verausgab- und Einnehmung der unconventionsmäßigen und schlechten Münzen, zu unterlassen: so ist doch Demselben glaubwürdig hinterbracht worden ... daß nicht nur hier und dar, besonders auf dem Land die Verausgabung der geringhaltigen und gänzlich verrufenen Münzen, wiederum einreisen, sondern auch bey denen guten ... sich eine wucherliche Staigerung und höhere Ausbringung hervorthun wolle ... : Decretum in Senatu den 14. Januar. 1767. Renovatum den 21. Julii 1768

Ohnerachtet Ein Hochlöblicher Rath dieser des Heil. Römischen Reichs freyen Stadt Nürnberg oft und zu wiederholtenmalen, die nachdrücklich- und treumeinende Warnung wegen Annahm der schon lange verbottenen alten Unconventionsmäßigen Münz-Sorten, besonders aber der schlechten und geringhaltigen Kreuzer, ergehen lassen: so hat jedoch die leidige Erfahrung bisher bezeuget, daß, deme ohngeachtet, weder von der Burgerschaft noch denen hiesigen Unterthanen und Angehörigen auf dem Land hierinnen einige Folge geleistet, sondern immerfort mit Annahm und Verausgabung dieser verbottenen Sorten, zum hieraus erwachsenen eigenen Schaden, fortgefahren worden ... : Decretum Senatu, den 26. Januar 1786. Renovatum den 9. Febr. 1788

Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath dieser des Heil. Römischen Reichs-Stadt Nürnberg abermal die zuverläßigsten Anzeigen beschehen, daß bei denen offenen Gewerben, besonders aber Beken, Wirthen und Mezgern, die unconventionsmäßige Kreuzer und Groschen .... wiederum einzuschleichen beginnen ... als hat man von Obrigkeitlichen Amts wegen, hierdurch ... die Annahm und Verausgabung der schlechten ... Sorten ... nachdrucksamst untersagen, und verbiethen wollen ... : Decretum in Senatu, den 10. Junii, 1772

Es hat ein allhiesig Hochlöblicher Rath in glaubwürdige Erfahrung gebracht, daß unter denen K. Französischen neuen, oder sogenannten Laubthalern, von denen Jahren 1726. bis 32. ... und 62. sich viele abgekippte und dergestalt ungewichtige Stücke befinden, daß einige derselben ... um 20. Kreuzer zu geringhaltig sind. Wie nun solches aus Obrigkeitlicher Vorsorge anmit zu Jedermanns Wissenschaft und Nachachtung bekannt gemachet wird: Also ist ... gedachten Raths ernstlicher Befehl, daß auf die Verausgeber und Einschleicher solcher ... genaue Obsicht getragen- und gegen dieselben, ... mit ernstlicher Straffe unausbleiblich verfahren werden solle ... : Decretum in Senatu den 19. September 1767

Obschon Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, in denen, seith wenigen Jahren, fast beständig aufeinander publicirten Mandaten, deroselben Burgere ... mehrmahlen ernstlich erinnert und verwarnet haben, die, sowohl in des Hoch-Löbl. Fränckischen Creyses gedruckten und promulgirten Münz-Patenten und Verordnungen, als vorermelten Mandaten, verrufene Sorten ... im Handel und Wandel, weiter nicht zu bringen, noch einzuschleichen; So haben jedoch hochermelt dieselbe, mit besondern Mißfallen abermahlen wahr- und vernehmen müssen, daß ... die schlechte und verrufene Sorten ... häufig einschleichen, und fast ungescheuet ausgegeben und eingenommen, zumahlen aber, unter die Handwercks-Leute verschoben werden wollen ... : Decretum in Senatu, den 6. Jun. An. 1727

NAchdeme Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, abermahlen mißfällig vernehmen müssen, daß mit sträflicher Hintansetzung der von dem Hoch- Löbl. Fränckischen Craiß jüngsthin im Münz-Wesen gemachten, und durch ein Oberherrliches Mandat allenthalben dahier in der Stadt, und auf dem Land, publicirten heilsamen Verordnungen sich einige gewinnsichtige Personen wiederum unterfangen, verschiedene geringhaltige Sorten ... in Handel und Wandel einzuschieben und auszugeben; Als will Hoch-Edelgedachter Rath, dero liebe Burgerschafft ... für der Einnahm und Ausgab solcher Sorten ... gesetzet und anbefohlen haben ... : Decretum in Senatu, den 22. Iul. An. 1732
![Nachdeme Ein Hoch-Edler Hochweister Rath, unsere Herren, mit besondern Mißfallen wahrnehmen müssen, daß ein und andere eigennutzige und schändlichen Wucher treibene Persohnen, an statt der gänzlich verbottenen schlechten Kreutzer, [et]c. anjetzo geringhaltige, und ... gänzlich verruffene Zweyer und Pfenninge in Handel und Wandel zu bringen, und solche, absonderlich denen ohnedem Nothleidenden und dürfftigen Handwercks-Leuthen, an Bezahlungs-Statt aufzudringen, sich erfrechen; Als wil Hoch-Edelgedachter Rath dafür, und daß dergleichen ... von Niemand eingenommen noch ausgegeben werden ... : Decretum in Senatu, den 14. Maji, Anno 1726](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1d79f897-6d9b-4e21-92b1-23923dbe4418/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme Ein Hoch-Edler Hochweister Rath, unsere Herren, mit besondern Mißfallen wahrnehmen müssen, daß ein und andere eigennutzige und schändlichen Wucher treibene Persohnen, an statt der gänzlich verbottenen schlechten Kreutzer, [et]c. anjetzo geringhaltige, und ... gänzlich verruffene Zweyer und Pfenninge in Handel und Wandel zu bringen, und solche, absonderlich denen ohnedem Nothleidenden und dürfftigen Handwercks-Leuthen, an Bezahlungs-Statt aufzudringen, sich erfrechen; Als wil Hoch-Edelgedachter Rath dafür, und daß dergleichen ... von Niemand eingenommen noch ausgegeben werden ... : Decretum in Senatu, den 14. Maji, Anno 1726

Es hat Ein Hoch-Löbl. Raht dieser Stadt, unsere Herren, abermahlen, mit äusserstem Befrembden und Mißfallen, erfahren müssen, und lieget auch an sich selbst albereit genugsam am Tag: welchermassen von eigennützigen gewinnsichtigen Personen, sowohl Christen als Juden, die im Münz-Wesen vorlängst heilsamlich gemachte Reichs-Constitutiones, und vielfältig wiederhohlte Craiß-Münz-Schlüsse ... eine Zeithero fast völlig hintan gesetzet worden, und nun es gar dahin gerathen wollen ... daß mit Ein- und Aufwechseln gröber gerechter gold- und silberner Münz-Sorten ... wie auch hinwiederum mit Einführung und Verschleichung Scheid- und anderer schlechten, darzu moch meistentheils ganz ringhältiger, und ... verrufenen Münzen, fast täglich ein ordentlicher Handel und Gewerbe getrieben werde ... : Decretum in Senatu, den 1. Aprilis, An. 1733

DEmnach Einem Hoch Edlen Rath dieser Stadt und Gebieths, gebührlich hinterbracht worden, was gestalten der Auffschrifft nach, zu Straßburg halbe Thaler, wie unten der Figürliche Abtruck zeiget, ausgepräget und verschoben worden, welche gar ringhältig sich befinden, daß ... der Verlust daran sich auff 29. fl. pro Cento erstrecket ... : Decretum in Senatu, den 29. Decemb. 1705

DEmnach ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, abermahln äusserst mißfällig vernehmen, und in Erfahrung bringen müssen, welchergestalten die von dem Hoch-Löbl. Fränckischen Craiß, in dem verwichenen 1732sten Jahr, wohlbedächtig und heilsamlich gemachte ... damahln sogleich öfentlich affigirter Patenten, zu jedermanns Notiz und geziemender Nachachtung gediehene Schlüsse und Verordnungen in dem Münz-Wesen, als die ... verabfaßte und publicirte Obrigkeitliche Mandate eine Zeither von verschiedenen Gewissenlosen, Pflichtvergessenen und Gewinnsichtigen Personen, so Christen als Juden, höchststräflich ausser Augen gesetzet, und absonderlich die gänzlich verrufene geringhaltige Kreuzer ... wiederum in hiesige Stadt und Gebiet zu verschleichen, und einzuschieben, kein Scheu getragen werde ... : Decretum in Senatu, den 20. Januarii, An. 1734
