Denkmalpflege

Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen. Großer Garten

Nach einem ersten Gartenplan von 1676 wurde durch den Architekten Johann Friedrich Karcher der auch heute noch erkennbare rechteckige Grundriss der Gesamtanlage festgelegt und der Garten durch gezielte Grundstücksankäufe bis 1693 erschaffen. 1678-1683 ließ Kurfürst Johann Georg III. durch Johann Georg Starcke eines der frühesten und bedeutendsten Beispiele deutschen Barockbaus errichten: das Palais im Großen Garten. Um das zentral im Kernbereich des Gartens stehende Palais entstanden bis 1719 Parterre- und Boskettanlagen, das Palaisbassin und ein Fasanengarten.

Zahlreiche der ursprünglich ca. 1500 Gartenskulpturen wurden 1760 und 1813 durch Kriegseinwirkung zerstört oder verschleppt. Nach 1814 und der Öffnung des Großen Gartens für die Bevölkerung kam es zu romantischen Umgestaltungen auf Teilflächen. Ab 1873 wurden unter Leitung Johann Carl Friedrich Bouchés für das heutige Bild richtungsweisende Veränderungen unter Beibehaltung der barocken Grundstruktur – maßgeblich durch sechs Alleen vorgegeben – im Sinne eines Landschaftsparkes vorgenommen.

Der Große Garten von Dresden ist eines von 19 Kulturdenkmalen, die vom Freistaat Sachsen der »Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH« zur Pflege, Bewahrung, Bewirtschaftung und Vermittlung überlassen wurden.

Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen. Großer Garten
Hauptallee 5
01219 Dresden