Zinsverschreibung
Regest: Bastian Schleehr, Bürger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Bewilligung von Bürgermeister und Rat allhie den Zehentvögten Michael Dieringer des Rats und Bernhart Neher, Schultheiß, verkauft hat 1 Gulden jährl. Zins aus 3 Vierteln Wiesen im Grieß, zwischen Jacob Schreieckh (?) und Matthäus Wehrenwag gelegen, oben an Eustachius Praun, unten an Heinrich Frie von Betzingen stoßend, so zinsfrei, ledig und recht eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 20 Gulden Hauptguts guter und genehmer Reutlinger Währung. Er verspricht für sich und seine Erben, den Gulden Zins jährlich auf Pfingsten, in den nächsten 8 Tagen vor oder nach, zu bezahlen. Wenn er oder seine Erben mit Reichung des jährl. Zinses und zur Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts saumselig erscheinen würden, so haben die Zehentvögte das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen löblichem Brauch darum anzugreifen immer so lang und viel, bis die Zehentvögte um Hauptgut und Interesse vollkommen zufrieden gestellt sind. Er oder seine Erben können, welches Jahres es in ihrem Vermögen sein wird, das Hauptgut neben gebührendem Interesse ablösen. Sie sind dazu verpflichtet, wenn sie von den Zehentvögten darum ersucht werden. Jeder Teil hat dann dem andern 1/4 Jahr zuvor abzukünden.
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1415
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Heinricus Herman, Syndicus und Stadtschreiber allhie
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 09:17 MEZ
Datenpartner
Entstanden
- 1613 Mai 24