Zinsverschreibung

Regest: Bastian Schleehr, Bürger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Bewilligung von Bürgermeister und Rat allhie den Zehentvögten Michael Dieringer des Rats und Bernhart Neher, Schultheiß, verkauft hat 1 Gulden jährl. Zins aus 3 Vierteln Wiesen im Grieß, zwischen Jacob Schreieckh (?) und Matthäus Wehrenwag gelegen, oben an Eustachius Praun, unten an Heinrich Frie von Betzingen stoßend, so zinsfrei, ledig und recht eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 20 Gulden Hauptguts guter und genehmer Reutlinger Währung. Er verspricht für sich und seine Erben, den Gulden Zins jährlich auf Pfingsten, in den nächsten 8 Tagen vor oder nach, zu bezahlen. Wenn er oder seine Erben mit Reichung des jährl. Zinses und zur Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts saumselig erscheinen würden, so haben die Zehentvögte das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen löblichem Brauch darum anzugreifen immer so lang und viel, bis die Zehentvögte um Hauptgut und Interesse vollkommen zufrieden gestellt sind. Er oder seine Erben können, welches Jahres es in ihrem Vermögen sein wird, das Hauptgut neben gebührendem Interesse ablösen. Sie sind dazu verpflichtet, wenn sie von den Zehentvögten darum ersucht werden. Jeder Teil hat dann dem andern 1/4 Jahr zuvor abzukünden.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1415
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Heinricus Herman, Syndicus und Stadtschreiber allhie

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1613 Mai 24

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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

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Entstanden

  • 1613 Mai 24

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