Zinsverschreibung

Regest: Jacob Heckher, Bürger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er den Zehentvögten Thoma Weiß des Rats und Peter Knorr, Zunftmeister, verkauft hat 30 Kreuzer jährl. Zins aus seinem 1 Viertel Weingarts im Küelgäßlin, zwischen Hans Lachenman und Mattheus Sperlin gelegen, unten an Bartlin Gebel stoßend, so zinsfrei, ledig und recht eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 10 Gulden Hauptguts guter, genehmer Reutlinger Währung. Er verspricht für sich und seine Erben, die 30 Kreuzer Zins jährlich auf Pfingsten, in den nächsten 8 Tagen vor oder nach, zu bezahlen. Wenn er oder seine Erben mit Reichung des jährl. Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so haben die Gültkäufer das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen löblichem Brauch darum anzugreifen immer so lang und viel, bis sie um alles, worum der Angriff erfolgt, zufrieden gestellt sind. Er und seine Erben können jedes Jahr auf Pfingsten das Hauptgut neben gebührendem Interesse ablösen. Wenn sie von den Gültkäufern um Ablösung ersucht werden, so sind sie dazu verpflichtet. Jeder Teil hat dem andern solches 1/4 Jahr zuvor abzukünden.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1424
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Heinrich Herman, Advocatus und Syndicus allhie

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1622 Juni 10

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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

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Entstanden

  • 1622 Juni 10

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