Zinsverschreibung
Regest: Michael Zeb, Bürger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er den Zehentvögten Johann Stechenfinger und Melchior Aichelin, beiden des Rats, verkauft hat 1 Gulden jährl. Zins aus seinem 1/2 Morgen Weingarts im Jennertal, zwischen Hans a. Weiß und Caspar Leicht gelegen, oben an Martin Kocher, unten an die Gaß stoßend, so zinsfrei, ledig und recht eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 20 Gulden Hauptguts guter, genehmer Reutlinger Währung. Er verspricht für sich und seine Erben, den Gulden Zins jährlich auf Lichtmeß, in den nächsten 8 Tagen vor oder nach, zu bezahlen. Wenn er oder seine Erben mit Reichung des jährl. Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so haben die Gültkäufer das Recht, nach der Stadt Reutlingen löblichem Brauch das Unterpfand anzugreifen immer so lang und viel, bis sie um Hauptgut und Interesse samt Kosten und Schaden vollkommen bezahlt sind. Er oder seine Erben sollen nach Verfluß von 4 Jahren den 1 Gulden Zins mit 20 Gulden Hauptguts auslösen. Jeder Teil soll dem andern solches 1/4 Jahr zuvor abkünden.
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1427
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Georg Weiß, Bürgermeister allhie
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 09:17 MEZ
Datenpartner
Entstanden
- 1627 Februar 2, Lichtmeß