Zinsverschreibung
Regest: Hans Zaininger, Bürger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Bewilligung des Rats allhie verkauft hat an Peter Vogelwaid und Michael Dieringer, beide des Rats und Zehentvögte zu Reutlingen, 1 Gulden jährl. Zins aus seiner 1 Juchart Ackers hinter St. Leonhard zwischen Hans Jacob Weiß und der Armen Acker gelegen, oben auf die Gemeinde stoßend, zinsfrei, ledig und eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 20 Gulden guter, genehmer Reutlinger Währung. Er verspricht, den Gulden Zins jährlich auf Thomä, 8 Tag vor oder nach, zu bezahlen. Wenn er oder seine Erben mit Reichung des jährl. Zinses oder zur Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so haben die Pfleger das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen löblichem Brauch anzugreifen immer so lang und viel, bis sie um Hauptgut und Jahrzins samt Kosten und Schaden genugsam bezahlt worden sind. Er oder seine Erben haben den Gulden Zins mit 20 Gulden Hauptgut nach Verfluß von 4 Jahren auf Zuvorabkündung eines Vierteljahrs abzulösen.
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1410
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedictus, Gretzinger, Stadtschreiber allhie
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 09:17 MEZ
Datenpartner
Entstanden
- 1609 Dezember 19