Zinsverschreibung
Regest: Hans jung Weyß, Bürger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Bewilligung des Rats allhie dem Jacob Grieninger, auch Bürger allhie, und allen seinen Erben verkauft hat 2 Gulden jährl. Zins aus seinen 3 Vierteln Weingarts und Vorlehen in Stemisäckern zwischen Hans Fadi und Veit Arnoldt gelegen, oben auf Hans Dorn, unten auf Hans Held stoßend; zinst jährlich dem Heiligen 6 Schilling, sonst zinsfrei, ledig und eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 40 Gulden guter, genehmer Reutlinger Währung. Er verspricht für sich und seine Erben, dem Gültkäufer Jacob Grieninger die 2 Gulden Zins jährlich auf Gertraudi, 8 Tag vor oder nach, zu bezahlen. Wenn er oder seine Erben mit Reichung des Zinses oder zur Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so hat der Gültkäufer das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen löblichem Brauch anzugreifen immer so lang und viel, bis er um Hauptgut und Jahrzins samt Kosten und Schaden vollkommen bezahlt ist. Weyß oder seine Erben sollen die 2 Gulden Zins nach Verfluß der nächsten 4 Jahre auf Zuvorabkündung eines Vierteljahrs ablösen.
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1411
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedictus Gretzinger, Stadtschreiber allhie
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 09:17 MEZ
Datenpartner
Entstanden
- 1610 Februar 24