Zinsverschreibung
Regest: Jerg Schwantz, Bürger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er verkauft hat an Peter Vogelwaydt und Michael Dieringer als Zehentvögte zu Reutlingen 1 Gulden jährl. Zins aus seinen 1 1/2 Juchart Ackers in Hobenbron, zwischen Peter Schmid und Katharina Helbin gelegen, oben auf Adolf Spon, unten auf Jacob Werenwag stoßend. Zinst jährlich 1 Gulden, sonst eigen. Der Kauf ist geschehen um 20 Gulden guter, genehmer Reutlinger Währung. Er verspricht, den 1 Gulden Zins jährlich auf Bartholomäi, 8 Tage vor oder nach, zu bezahlen. Wenn er oder seine Erben mit Reichung des jährl. Zinses oder zur Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so haben die Zehentvögte das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen löblichem Brauch anzugreifen immer so lang und viel, bis sie um Hauptgut und Jahrzins samt Kosten und Schaden vollkommen zufrieden gestellt worden sind. Schwantz und seine Erben können jederzeit den Gulden Zins mit 20 Gulden Hauptguts ablösen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Nota: Obwohl oben in diesem Brief sonst den Spenden gehörig 1 Gulden Zins gedacht wird, der auch aus diesem Acker geht, so ist es mißschrieben (= falsch geschrieben) worden. Denn es ist nur 1/2 Gulden.
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1407
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedictus Gretzinger, Stadtschreiber allhie
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 09:17 MEZ
Datenpartner
Entstanden
- 1608 September 7