Zinsverschreibung
Regest: Ludovicus Kleinschmid, Philosophiae candidatus, verbürgert zu Reutlingen, bekennt, daß er mit Bewilligung von Bürgermeister und Rat allhie den Zehentamts-Pflegern Michael Dieringer und Bernhart Neher verkauft hat 5 Gulden jährl. Zins aus seinen 2 1/2 Vierteln Weingarts im Sommerhäldlin, zwischen Ludwig Gebel und Michel Zindels Kindern gelegen, oben und unten an die Gemeinde stoßend, zinsfrei, ledig und recht eigen, welche des Zehentamts Unterpfand sein, auch jederzeit in gutem Bau unabgängig erhalten und fernerhin keineswegs beschwert werden sollen. Der Zinskauf ist geschehen um 100 Gulden Hauptguts guter, genehmer Reutlinger Währung. Er verspricht, die 5 Gulden Zins jährlich auf Bartholomaei, in den nächsten 8 Tagen vor oder nach, zu bezahlen. Wenn er oder seine Erben mit Reichung des jährl. Zinses oder zur Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts saumselig sein würden, so haben die Pfleger das Recht, das verschriebene Unterpfand nach der Stadt Reutlingen löblichem Brauch anzugreifen immer so lang und viel, bis sie gänzlich befriedigt worden sind. Er oder seine Erben können jedes Jahr auf inserierten Termin die 5 Gulden Zins mit 100 Gulden Kapital ablösen. Werden sie von den Zehentvögten auf vorherige eines Vierteljahrs Abkündigung darum ersucht, so sind sie dazu verpflichtet.
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1413
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedictus Gretzinger, Stadtschreiber allhie
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 09:17 MEZ
Datenpartner
Entstanden
- 1612 September 24