Zinsverschreibung

Regest: Leonhart Nisslin, Bürger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Bewilligung des Rats allhie den Heiligenpflegern Jacob Werenwag, Schultheiß, und Hans Nisslin des Rats 1 Gulden jährl. Zins verkauft hat aus seiner Behausung in der Kromergasse, zwischen Martin Sandther und Jacob Kurz gelegen, hinten an Jerg Grötzingers Wittib, vorn an die Gass stoßend; zinst 2 Pfund Heller, sonst zinsfrei, ledig und recht eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 20 Gulden Hauptguts guter, genehmer Reutlinger Währung. Er verspricht, jährlich auf Lichtmeß den Gulden Zins zu bezahlen. Wenn er oder seine Erben mit Reichung des jährl. Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so haben die Pfleger das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen löblichem Brauch anzugreifen, immer so lang und viel, bis sie um die ausständige Gült und Hauptgut samt Kosten und Schaden genugsam bezahlt sind. Er und seine Erben können jederzeit das Hauptgut neben gebührendem Interesse ablösen. Wofern sie von den Pflegern darum ersucht werden, so sind sie dazu verpflichtet. Jeder Teil hat solches dem andern 1/4 Jahr zuvor abzukünden.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Jetzo Hans Georg Schmidt.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1425
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Heinrich Herman, Advocatus und Syndicus allhie

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1623 Februar 1

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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

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Entstanden

  • 1623 Februar 1

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