Zinsverschreibung
Regest: "Johann Nisslin, Bürger und des Rats zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Bewilligung des Rats allhie den Heiligenpflegern und Zunftmeistern Jacob Werenwag und Dekhlach verkauft hat 5 Gulden jährl. Zins aus seinen 3 Morgen und 3 Vierteln Weingarts und Vorlehen im Wernsperg, zwischen Hans Schaupps Erben und Jeremias Maier gelegen, zinst den Vazierenden [Pfründen] 5 Pfund 15 Schilling und den Spenden 5 Gulden, sonst zinsfrei, ledig und recht eigen. Der Kauf ist geschehen um 100 Gulden Hauptguts guter, genehmer Reutlinger Währung. Er verspricht, die 5 Gulden Zins jährlich auf Martini, in den nächsten 8 Tagen vor oder nach, zu bezahlen. Wenn er oder seine Erben mit Reichung des Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so haben die Pfleger das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen löblichem Brauch anzugreifen immer so lang und viel, bis sie um all das, worum der Angriff erfolgt, zufrieden gestellt sind. Er und seine Erben können das Hauptgut neben gebührendem Interesse jederzeit ablösen. Wofern sie von den Pflegern darum ersucht werden, sind sie dazu verpflichtet. Jeder Teil soll solches dem andern 1/4 Jahr zuvor abkündigen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Jetzt Inhaber Jerg Launer, Beck.
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1426
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Georg Weiß, Bürgermeister zu Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 09:17 MEZ
Datenpartner
Entstanden
- 1626 November 11, Martini