Zinsverschreibung

Regest: Ludwig Schauweckher, Bürger zu Reuttlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit obrigkeitlichem Consentieren von Bürgermeister und Rat allhie Bürgermeister Jörg Weiß und Paul Engel des Rats, Pflegern der armen Sondersiechen, verkauft hat 5 Gulden jährl. Zins aus seinem 1 Mannsmahd Wiesen im Grieß zwischen Mattheus Köhrers Witib und ... (Lücke), unten an Martin Gebel, oben Michel Praun stoßend, zinsfrei, ledig und recht eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 100 Gulden Hauptguts guter, genehmer Reuttlinger Währung, für die er hiemit quittiert. Er verspricht für sich und seine Erben, die 5 Gulden Zins jährlich auf Johannis Baptistae zu bezahlen. Bei Säumigkeit in der Reichung des jährl. Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts haben die Pfleger das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reuttlingen löblichem Brauch darum anzugreifen, bis sie um Hauptgut und Interesse vollkommen zufrieden gestellt sind. Wiewohl dieser Brief einen steten Kauf ausweist, ist ihm und seinen Erben gutwillig zugelassen worden, jederzeit zu 2 Lösungen auf den genannten Termin das Hauptgut samt Interesse abzulösen. Sie sollen es dann den Pflegern 1/4 Jahr zuvor ankünden.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2126
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Papier-Siegel vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Heinrich Herman, Advocatus und Syndicus allhie

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1621 Juni 1

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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

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Entstanden

  • 1621 Juni 1

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