Zinsverschreibung
Regest: Georg Mutschler, Bürger zu Reuttlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er den Pflegern der Sondersiechen-Pflegschaft Jörg Weiß, Bürgermeister, und Paul Engel des Rats verkauft hat 1 Pfund Heller jährl. Zins aus seinen 3 Vierteln Ackers auf Wies zwischen Jerg Hoß und Bastian Strigel gelegen, oben auf Martin Göppinger stoßend, zinsfrei, ledig und recht eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 20 Pfund Heller Hauptguts guter, genehmer Reuttlinger Währung, wofür er hiemit quittiert. Er verspricht, den Zins jährlich auf Ascensionis Mariae zu bezahlen. Bei Säumigkeit in Reichung des Zinses oder zu Zeit der Ablösung in Erstattung des Hauptguts haben die Pfleger das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reuttlingen löblichem Brauch darum anzugreifen, bis die Pfleger um Hauptgut und Interesse samt Kosten und Schaden vollkommen zufrieden gestellt sind. Wiewohl dieser Brief einen steten Kauf ausweist, ist ihm die Freundschaft erzeigt worden, daß er oder seine Erben jederzeit das Hauptgut auslösen können. Wofern sie von den Pflegern darum ersucht werden, sind sie zu lösen schuldig. Jeder Teil soll dem andern solches 1/4 Jahr zuvor abkünden.
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2117
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Pap.-Siegel vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Heinrich Herman, Advocatus und Syndicus allhie
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 09:17 MEZ
Datenpartner
Entstanden
- 1616 Januar 30