Zinsverschreibung

Regest: Georg Tochterman, Bürger zu Reuttlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er Bürgermeister Michel Vicion und Schultheiß Ludwig Summer, Pflegern der armen Sondersiechen, verkauft hat 2 1/2 Gulden jährl. Zins aus seiner 1 Mannsmahd Wiesen, im Kaibach zwischen Stoffel Tochterman und dem Graben gelegen, vorne an die Gaß stoßend. Gibt Bodenzins 10 Schilling; sonst zinsfrei, ledig und eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 50 Gulden Hauptguts guter und genehmer Reitlinger Währung, wofür er hiemit quittiert. Er verspricht, die 2 1/2 Gulden Zins jährlich auf Georgii zu bezahlen. Bei Säumigkeit mit Reichung des jährl. Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts haben die Pfleger das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reitlingen löblichem Brauch darum anzugreifen, bis sie um Hauptgut und Interesse samt Kosten und Schaden vollkommen zufrieden gestellt sind. Wiewohl dieser Brief einen steten Kauf ausweist, ist ihm und seinen Erben von den Pflegern die Freundschaft erzeigt worden, daß sie jedes Jahr auf den angegebenen Termin die 2 1/2 Gulden Zins mit 50 Gulden Kapital abzulösen befugt sind. Wenn sie von den Pflegern dazu angehalten werden, sind sie dazu verpflichtet. Jeder Teil soll solches dem andern 1/4 Jahr zuvor abkünden.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2107
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Papier-Siegel vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: der rechtsgelehrte M. Benedictus Gretzinger, Stadtschreiber allhie

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1612 Mai 30

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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

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Entstanden

  • 1612 Mai 30

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