Zinsverschreibung

Regest: Georg Gänßlin, Bürger zu Reuttlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Bewilligung des Rats allhie Chilian Köngott des Rats und Hans David Ehringer, Zunftmeister, Spendenpflegern daselbst, verkauft hat 2 Gulden 30 Kreuzer jährl. Zins aus seinen 2 Jauchert Ackers, im Grieß zwischen Heinrich Frieh zu beiden Seiten gelegen, vorn an Jacob Gänßlin, hinten an Hans Köhrer stoßend, zinsfrei, ledig und recht eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 50 Gulden Hauptguts guter, genehmer Reuttlinger Währung, wofür er hiemit quittiert. Er verspricht für sich und seine Erben, die 2 Gulden 30 Kreuzer Zins jährlich auf Weihennachten zu bezahlen. Bei Säumigkeit in der Reichung des Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts haben die Pfleger das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reuttlingen löblichem Brauch anzugreifen, bis sie um Hauptgut und Interesse samt Kosten und Schaden vollkommen zufrieden gestellt sind. Wiewohl dieser Brief einen beständigen Zinskauf ausweist, so ist doch ihm und seinen Erben gutwillig zugelassen, das Hauptgut samt Interesse abzulösen. Wofern sie von den Pflegern darum ersucht werden, sind sie zu lösen schuldig. Jeder Teil soll solches dem andern 1/4 Jahr zuvor abkünden.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2129
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Papier-Siegel vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Heinrich Herman, Advocatus und Syndicus allhie

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1621 Dezember 25, Weihennachten

Weitere Objektseiten
Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

Datenpartner

Entstanden

  • 1621 Dezember 25, Weihennachten

Ähnliche Objekte (12)