Zinsverschreibung

Regest: Paulus Engel und Jacob Werenwaa[g], des Rats und Pfleger des Heiligen zu Reuttlingen, bekennen, daß sie Frau Catharina, Witwe des Georg Wuchter, gewesenen Predigers allhie, selig, und ihren Erben verkauft haben 10 Gulden jährl. Zins aus des Heiligen Allmanden, Zwängen, Bannen u.s.w. als Unterpfändern. Der Zinskauf ist geschehen um 200 Gulden Hauptguts guter und genehmer Reuttlinger Währung, wofür die Pfleger quittieren. Sie versprechen, der Gültkäuferin oder ihren Erben die 10 Gulden Zins jährlich auf Martini zu bezahlen. Bei Säumigkeit in der Reichung des Zinses oder zur Zeit der Ablösung in der Erstattung des Hauptguts haben die Gültkäuferin oder ihre Erben das Recht, die Unterpfänder nach der Stadt Reuttlingen löblichem Brauch anzugreifen, bis sie um Hauptgut und Interesse vollkommen zufrieden gestellt sind. Wiewohl dieser Brief einen steten Kauf ausweist, ist den Heiligenpflegern gutwillig zugelassen, die 10 Gulden Zins jederzeit mit 200 Gulden Hauptguts abzulösen. Wenn sie von der Gültkäuferin oder ihren Erben abzulösen gedrungen würden, sollen die Pfleger das zu tun schuldig sein. Jeder Teil hat dem andern 1/4 Jahr zuvor abzukünden.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2105
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Insigel Gretzingers in zerbrochener Kapsel zu 1/3 erhalten

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Bürgermeister und Rat zu Reuttlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1610 November 13, Zinstag (= Dienstag) nach Martini

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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

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Entstanden

  • 1610 November 13, Zinstag (= Dienstag) nach Martini

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