Zinsverschreibung

Regest: Barthlin Stockher, Bürger zu Reuttlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Bewilligung des Rats Michael Sommer und Hans Weyß, des Rats und Spendenpflegern zu Reuttlingen, verkauft hat 2 1/2 Gulden jährl. Zins aus seinen 3 Vierteln Wiesen, jetziger Zeit geackert, in Holenbron, zwischen Thoma Stockher und Urban Faßnacht gelegen, oben auf den Weg, unten auf Ehrhart Spengler stoßend, zinsfrei, ledig und eigen. Der Kauf ist geschehen um 50 Gulden guter, genehmer Reuttlinger Währung, wofür er den Pflegern quittiert. Er verspricht, die 2 1/2 Gulden Zins jährlich auf Thomae Apostoli zu entrichten. Bei Säumigkeit in der Reichung des jährl. Zinses haben die Pfleger das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reuttlingen löblichem Brauch anzugreifen, bis sie um Hauptgut und Jahrzins samt Kosten und Schaden genugsam bezahlt sind. Wiewohl dieser Brief einen steten Kauf ausweist, ist ihm und seinen Erben von den Pflegern gutwillig zugelassen worden, jedes Jahr auf Thomae Apostoli die 2 1/2 Gulden Zins mit 50 Gulden Hauptguts auf Zuvorabkündung eines Vierteljahrs abzulösen.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2103
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist abgeschnitten

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: der rechtsgelehrte M. Benedictus Gretzinger, Stadtschreiber zu Reuttlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1608 November 20

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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

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Entstanden

  • 1608 November 20

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