Bestand
Kameralamt Herbrechtingen (Bestand)
Vorbemerkung: Das Kameralamt Herbrechtingen bestand von 1807 bis 1843. Es wurde durch die Verordnungen über Ämterkombination vom 20. Dezember 1806 und 25. April 1807 gebildet (Württembergisches Regierungsblatt von 1807, Seite 110). Gemäß Verordnung vom 6. Juni 1819 (Württembergisches Regierungsblatt von 1819, Seite 293 bis 304) wurden dem Kameralamt Herbrechtingen die Forst- und Jagdgefälle der Reviere Herbrechtingen und Anhausen des Forstamts Schnaitheim zugeteilt. Die Auflösung des Kameralamts erfolgte laut Verordnung vom 6. März 1843 (Württembergisches Regierungsblatt von 1843, Seite 212 und 220). Demzufolge hatte des Kameralamt Heidenheim von dem aufgelöstem Kameralamt Herbrechtingen die zum Oberamtsbezirk Heidenheim gehörigen Gemeinden zu übernehmen. Aus dem vorliegenden Bestand wurden vor allem Akten des Kameralamts Heidenheim ausgehoben und diesem Bestand einverleibt. Dagegen sind einzelne Akten der Steuereinnehmerei Giengen (von 1804 bis 1806) in nachstehendem Bestand belassen worden. Der Aktenbestand des Kameralamts Herbrechtingen umfasst 193 Büschel = 1,7 lfd. Meter.
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- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 20
- Umfang
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193 Büschel (1,7 lfd. m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Vor 1874 aufgelöste Kameralämter
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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18.04.2024, 10:40 MESZ
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1807-1843 (Vorakten ab 1804, Nachakten bis 1865)