Bestand

Kameralamt Gundelsheim (Heuchlingen) (Bestand)

Vorbemerkung: Das Kameralamt Gundelsheim bestand von 1807 bis 1839; es war von 1808 bis 1811 in Heuchlingen untergebracht. Gemäss Verordnung vom 7. Juli bzw. 14. Juli 1807, Regierungsblatt 1807, Seite 245 - 260, musste das Amt die Patrimonialämter Lobenbach und Oedheim übernehmen. Durch Anordnung vom 24. April 1808, Regierungsblatt 1808, Seite 229, wurden dem Kameralamt von dem aufgelösten Kameralamt Möckmühl einige Orte zugeteilt. Laut Verordnung vom 26. September 1839, Regierungsblatt 1839, Seite 599, wurde das Kameralamt aufgelöst und der Verwaltungsbezirk dem Kameralamt Neuenstadt angegliedert. Der Bestand umfasst 69 Büschel = 0,50 lfd. Meter.

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Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 19
Umfang
69 Büschel (0,6 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Vor 1874 aufgelöste Kameralämter

Bestandslaufzeit
1801-1847

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

Objekttyp


  • Bestand

Entstanden


  • 1801-1847

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