Bestand

Kameralamt Nellingen/Filder (Bestand)

Vorbemerkung: Das Kameralamt Nellingen bestand von 1807-1836. Mit dem Kameralamt Nellingen wurden das Kameralamt Denkendorf (1807), Teile des Kameralamts Köngen (1807) und Kameralamt Neuhausen (1814) vereinigt, so dass in dem nachstehenden Bestand auch Akten dieser Kameralämter enthalten sind. In der Bildung des Kameralamts-Bezirks traten u.a. folgende Veränderungen ein: Gemäß Verordnung über Ämter-Kombination von 1807 (württembergisches Regierungsblatt von 1807, Seite 101) wurde das Kameralamt Köngen nach Neuhausen verlegt. Durch Verfügungen vom 07./16.07.1807 wurde die Kameralverwaltung Denkendorf mit dem Kameralamt Nellingen vereinigt. Laut Verordnung vom 04.06.1819 (württembergisches Regierungsblatt von 1819, Seite 293 ff, Beil. B) hat das Kameralamt Nellingen die Forst- und Jagdgefälle des Reviers Oberensingen im Forstamt Kirchheim übernommen. Gemäß Verordnung des Finanzministeriums vom 10.04.1835 (württembergisches Regierungsblatt von 1835, Seite 170) wurde der Ort Unterensingen dem Kameralamt Neuffen zugeteilt. Weitere organisatorische Veränderungen in der Einteilung des Kameralamts-Bezirks sind aus den Akten in der Rubrik "Bildung und Besetzung des Amts" zu ersehen. Die Auflösung des Kameralamts Nellingen erfolgte durch Verfügung vom 29.06.1836 (württembergisches Regierungsblatt von 1836, Seite 487) durch Angliederung des Bezirks vor allem an das Kameralamt Esslingen.

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Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 29
Umfang
262 Büschel (2,6 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Vor 1874 aufgelöste Kameralämter

Bestandslaufzeit
1807-1836 (Nachakten bis 1869)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1807-1836 (Nachakten bis 1869)

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