Bestand

Kameralamt Brackenheim (Bestand)

Vorbemerkung: Das Kameralamt Brackenheim bestand von 1807 bis 1837. Gemäß Erlass vom 14. Juli 1807, Regierungsblatt 1807, Seite 249 ff., erhielt das Amt das Patrimonialamt Massenbach zugewiesen. Laut Anordnung vom 6. Juni 1819, Regierungsblatt 1819, Seite 293-304 wurde dem Amt der Einzug der Forst- und Jagdgefälle aus dem Revier Großgartach, Forstamts Neuenstadt, übertragen. Durch Verordnung vom 30. Dezember 1836, Regierungsblatt 1837, Seite 12, musste der Ort Großgartach an das Kameralamt Heilbronn abgetreten werden. Gemäß Erlass vom 8. Juli 1837, Regierungsblatt 1837, Seite 304, wurde das Amt aufgelöst und gleichzeitig mit dem Kameralamt Güglingen vereinigt.

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Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 14
Umfang
94 Büschel (1,1 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Vor 1874 aufgelöste Kameralämter

Bestandslaufzeit
1804-1838

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1804-1838

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