Bestand

Kameralamt Brackenheim: Rechnungen (Bestand)

Inhalt und Bewertung
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen sowie Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen.

Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefasst. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlass vom 25.4.1807 (Reg. Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg. Bl. S. 229) wurde sie als selbständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg. Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg. Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg. Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Der nachstehend verzeichnete Kameralamtsbestand, 1917 als Teilbestand der Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg summarisch aufgenommen (altes Rep. E 225/226) enthält die Rechnungen des vor 1875 aufgelösten Kameralamts. Der Bestand wurde von Dezember 1978 bis Januar 1979 neu verzeichnet und geordnet. Die Titelaufnahmen fertige die Zeitangestellte Wally Vogler unter Leitung von Dorothea Bader, die auch die Abschlussarbeiten besorgte.

Rechner des Kameralamts: Bd. 1-3 Christian Friedrich Klaiber Bd. 4 Carl Amandus Friedrich Stokmajer Bd. 5-10 Christoph Ludwig Herzog Bd. 11-12 Jakob Friedrich Dörr Bd. 13-16 Friedrich David Moegling Bd. 17-30 Ludwig Friedrich Bazing Bd. 61-66 Christian Friedrich Klaiber Bd. 67 Christian Friedrich Klaiber, Christian Gotthold Engelmann Bd. 68-80 Friedrich August Hiller Bd. 81 Schillinger, Sandberger Bd. 82-89 Schillinger Bd. 90 Friedrich David Moegling Bd. 91-104 Ludwig Friedrich Bazing Bd. 105 Rippmann

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 1/14
Umfang
105 Bände (5,7 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Vor 1875 aufgelöste Kameralämter

Bestandslaufzeit
1807-1837

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1807-1837

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