Bestand
Kameralamt Maulbronn (Bestand)
Vorbemerkung: Das Kameralamt Maulbronn ist hervorgegangen aus der schon in altwürttembergischer Zeit bestandenen Kloster-Verwaltung Maulbronn sowie den Kameralämtern Knittlingen und Wiernsheim und hat bis 1922 bestanden. In der Einteilung des Kameralamtsbezirks traten folgende Änderungen ein: Durch den Vertrag von Paris am 02.10.1810 wurden die Orte Kieselbronn, Öschelbronn und Ruit an das Großherzogtum Baden abgetreten. Gemäß Verordnung vom 06.06.1819 (Württembergisches Regierungsblatt von 1819, Seite 293ff) betr. Neuorganisation der Kameralämter hat das Kameralamt Maulbronn von dem Kameralamt Bietigheim den Ort Gündelbach und Steinbacher Hof im Forstamt Sachsenheim übernommen. Durch Verfügung vom 30.12.1836 (Württembergisches Regierungsblatt von 1837, Seite 12) betr. Änderung der Kameralbezirkseinteilung wurden vom Kameralamt Maulbronn Ort und Forstrevier Sternenfels des Kameralamts Güglingen sowie der Ort Illingen des Kameralamts Vaihingen übernommen. Laut Verfügung vom 12.06.1839 (Württembergisches Regierungsblatt von 1839, Seite 412) wurden dem Kameralamt Maulbronn infolge Auflösung des Kameralamts Wiernsheim folgende 10 Orte zugeteilt: Dürrmenz mit Weilern, Enzberg mit Lengach, Großglattbach, Iptingen, Lomersheim, Pinache, Schönenberg, Serres, Wiernsheim und Wurmberg mit Bärental, so daß das Kameralamt den gleichnamigen Oberamtsbezirk vollständig umfaßt. Durch Verordnung vom 06.03.1843 (Württembergisches Regierungsblatt von 1843, Seite 211ff) betr. Änderung der Kameralbezirkseinteilung hat das Kameralamt Maulbronn an das Kameralamt Vaihingen die Orte Großglattbach und Iptingen abgetreten. Das Pfarrdorf Großvillars wurde 1866 an die Gemeinden Knittlingen und Derdingen aufgeteilt. Während die wenigen Akten des aufgelösten Kameralamts Knittlingen sowie des Stabsamts Derdingen - die beide im Kameralamt Maulbronn aufgingen - im Bestand des Kameralamts Maulbronn belassen wurden, sind Akten der Kameralämter Wiernsheim und Vaihingen sowie des Hofkameralamts Freudental ausgehoben und zu den betr. Beständen (F 32 und F 800 [früher F 500]) genommen worden. Im Bestand des Kameralamts Maulbronn sind lediglich solche Akten des Kameralamts Wiernsheim belassen worden, die zu einem geschlossenen Vorgang gehören. Der nachstehende Bestand umfaßt 317 Büschel = 2,7 lfd. Meter Nachträge: Büschel 318-341: aus Zugängen vom Staatl. Forstamt Maulbronn Büschel 342: Zugang 2000/07 vom Staatl. Vermögens- und Hochbauamt Heilbronn Weitere Akten des Kameralamts Maulbronn finden sich als Vorakten in Bestand FL 605/45, Forstamt Maulbronn.
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- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 67
- Umfang
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342 Büschel (3,6 lfd. m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
- Bestandslaufzeit
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1806-1922
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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18.04.2024, 10:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1806-1922