Urkunden
Petrus de Lapide, Generalvikar des Bischofs Mathias von Speyer, verleiht einen 40tägigen Ablass für die, welche an Fest- oder Sonntagen die Kapelle der heiligen Maria zu Sinzheim und den dort neu errichteten Altar besuchen, Beiträge an die Fabrik für Geräte geben oder sonst ein gutes Werk üben
- Archivaliensignatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 37 Nr. 4336
- Alt-/Vorsignatur
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Conv. 235
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegelbeschreibung: 1 Siegel
- Kontext
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Baden-Baden >> Sinzheim, Landkreis Rastatt
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 37 Baden-Baden
- Indexbegriff Person
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Lapide, Petrus de; Propst, St. German und Mauritius, Generalvikar, Speyer, ca. 1390-1480
Rammung, Matthias von; Bischof Speyer, Propst, 1417-1478
- Laufzeit
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1468 Mai 14
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:12 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1468 Mai 14
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Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die Testamentsvollstrecker seines Kanzlers Bischof Matthias von Speyer, seien es die derzeit dazu gesetzten oder künftig andere, in seinen Schirm, bis sie dessen Testament und letzten Willen ausgerichtet haben. Der Pfalzgraf versichert, die Testamentsvollstrecker wie die Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an.

Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz errichtet einen Vergleich zwischen seinem Kanzler, Bischof Matthias von Speyer, und der Pfalzgrafschaft zustehenden Gemeinde von Heidelsheim, wonach diese den von ihnen bestrittenen Zoll zu Langenbrücken und Rheinhausen ausrichten soll, solange Matthias das Stift innehat. Nach Matthias' Abdankung oder dem Tod soll der Vertrag ungültig sein, ungeschadet beider Seiten Rechte.

Bischof Matthias von Speyer errichtet mit Bewilligung Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz eine Predigerstelle im Liebfrauen-Kollegiatstift zu Neustadt an der Weinstraße. Bestimmungen betreffen u. a. die akademische Befähigung und Eignung des Predigers, die geistlichen Pflichten des Predigeramts und die Befreiung von Offizien an genannten Tagen, das Verhältnis zum Stiftskapitel, die Besoldung mit 40 Gulden sowie die Befreiung von der Exspektanz von 80 Gulden.

Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz unterrichtet den Keller und die Knechte des Schlosses und Amts zu Rotenberg, die Stadt Rotenberg und die Einwohner und Untertanen der zugehörigen Dörfer und Weiler, dass er die Hälfte von Schloss und Stadt mit allen Zugehörungen an Bischof Matthias von Speyer zum Nießbrauch auf Lebtag - und nicht länger - überantwortet hat. Dem Pfalzgrafen und Bischof sollen alle Rechte und Gefälle gemeinschaftlich zustehen. Kurfürst Friedrich weist die Amtleute und Untertanen um Huldigung und Gehorsam gegenüber dem Bischof als ihrem rechtmäßigen Herrn für die verschriebene Hälfte an.
