Urkunden
Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die Testamentsvollstrecker seines Kanzlers Bischof Matthias von Speyer, seien es die derzeit dazu gesetzten oder künftig andere, in seinen Schirm, bis sie dessen Testament und letzten Willen ausgerichtet haben. Der Pfalzgraf versichert, die Testamentsvollstrecker wie die Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an.
- Signatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 86
- Umfang
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fol. 43r
- Bemerkungen
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Kopfregest: "Wie pfalczgrave Philips kurfurste bischoff Mathis zu Spier sin testamentarien in schirme nympt". Der Medardus-Tag (08.06.) fällt 1478 auf einen Montag, mutmaßlich wurde ein "nach" beim Datum vergessen.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
- Kontext
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Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
- Laufzeit
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1478 Juni 9 (uff dinstag [nach] Medhardi 1478)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:19 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1478 Juni 9 (uff dinstag [nach] Medhardi 1478)
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