Urkunden

Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die Testamentsvollstrecker seines Kanzlers Bischof Matthias von Speyer, seien es die derzeit dazu gesetzten oder künftig andere, in seinen Schirm, bis sie dessen Testament und letzten Willen ausgerichtet haben. Der Pfalzgraf versichert, die Testamentsvollstrecker wie die Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Signatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 86
Umfang
fol. 43r
Bemerkungen
Kopfregest: "Wie pfalczgrave Philips kurfurste bischoff Mathis zu Spier sin testamentarien in schirme nympt". Der Medardus-Tag (08.06.) fällt 1478 auf einen Montag, mutmaßlich wurde ein "nach" beim Datum vergessen.
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Heidelberg

Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz

Kontext
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

Laufzeit
1478 Juni 9 (uff dinstag [nach] Medhardi 1478)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:19 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1478 Juni 9 (uff dinstag [nach] Medhardi 1478)

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