Monografie
Breviarium Spirense -Cod. Lichtenthal 112 : [Brevierfragment]; [Teil 1.2 oder 2.2]; [mit handschriftlichen Zusätzen]
- Umfang
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[78 gedr.], [8 handschriftl.] Bl. ; 20,8 x 13,5 cm
- Sprache
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Latein
- Anmerkungen
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[Hrsg. Mathias von Ramung]
- Schlagwort
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Lichtenthal
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
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[Lichtenthal] , 1478
[Speyer] : [Drach] , 1478
- URN
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urn:nbn:de:bsz:31-40346
- Letzte Aktualisierung
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24.04.2025, 11:08 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
Entstanden
- [Lichtenthal] , 1478
- [Speyer] : [Drach] , 1478
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz unterrichtet den Keller und die Knechte des Schlosses und Amts zu Rotenberg, die Stadt Rotenberg und die Einwohner und Untertanen der zugehörigen Dörfer und Weiler, dass er die Hälfte von Schloss und Stadt mit allen Zugehörungen an Bischof Matthias von Speyer zum Nießbrauch auf Lebtag - und nicht länger - überantwortet hat. Dem Pfalzgrafen und Bischof sollen alle Rechte und Gefälle gemeinschaftlich zustehen. Kurfürst Friedrich weist die Amtleute und Untertanen um Huldigung und Gehorsam gegenüber dem Bischof als ihrem rechtmäßigen Herrn für die verschriebene Hälfte an.

Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz errichtet einen Vergleich zwischen seinem Kanzler, Bischof Matthias von Speyer, und der Pfalzgrafschaft zustehenden Gemeinde von Heidelsheim, wonach diese den von ihnen bestrittenen Zoll zu Langenbrücken und Rheinhausen ausrichten soll, solange Matthias das Stift innehat. Nach Matthias' Abdankung oder dem Tod soll der Vertrag ungültig sein, ungeschadet beider Seiten Rechte.

Vergleich zwischen Markgraf Karl I. von Baden und Bischof Matthias von Speyer wegen des Wildbanns im Hohenberg, den Löchern und anderen daran stoßenden Wäldern und der Öffnung im Kirchhofe zu Jöhlingen, des Geleits von Obergrombach bis an die Riegeln zu Singen, von Bruchsal bis Wössingen an die Bach und von Singen bis Obergrombach, von Wössingen bis Sinsheim und von da bis Obergrombach

Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz versichert, dass er die Dörfer, Gerichte und Gebiete des Stifts Speyer zu beiden Seiten des Rheins mit Leuten und Gütern - doch mit Ausnahme von Udenheim, Bruchsal, Kislau, Lauterburg, Jockgrim, Kestenburg, Kirrweiler und Meistersel, jeweils soweit ihre Mauern reichen ¿ von seinem Kanzler Bischof Matthias von Speyer zu seinen Händen genommen hat. Dies geschieht, damit Obrigkeit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit im Stift umso sicherer gehandhabt werden könnten, nachdem der Pfalzgraf das Stift Speyer bereits in den ewigen Schirm der Kurpfalz genommen hat. Die Gefälle und Rechte sollen wie altersher fallen. Der Bischof von Speyer kann diese Überantwortung jederzeit für beendet erklären, womit sie unschädlich aller früheren Verträge zwischen Speyer und Kurpfalz nichtig und abgetan sein soll. Da sein Kanzler Matthias die Verfügungsgewalt über das Siegel des Kurfürsten hat, bittet dieser seinen Hofmeister Götz von Adelsheim um Mitbesiegelung.
