Urkunde
Bischof Matthias und der Propst von St. German und St. Moriz zu Speyer vollziehen in päpstlicher Vollmacht die Umwandlung des Klosters zu Backnang in ein weltliches Stift (Bruchstücke von Akten).
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 602 Nr 6564 b = WR 6564b
- Former reference number
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Weltl. und geistl. Ämter
Backnang Stift
- Further information
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Ausstellungsort: Backnang
Aussteller: Matthias, Bischof; St. German und St. Moriz zu Speyer, Propst
Besonderheiten: WR 6564 b Beilagen zu WR 6564
- Context
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Württembergische Regesten >> Weltl. und geistliche Ämter >> Backnang Stift
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 602 Württembergische Regesten
- Indexentry person
- Indexentry place
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Backnang WN
- Date of creation
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1477 November 30
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
- 21.11.2025, 3:19 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1477 November 30
Other Objects (12)
Bischof Matthias von Speyer errichtet mit Bewilligung Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz eine Predigerstelle im Liebfrauen-Kollegiatstift zu Neustadt an der Weinstraße. Bestimmungen betreffen u. a. die akademische Befähigung und Eignung des Predigers, die geistlichen Pflichten des Predigeramts und die Befreiung von Offizien an genannten Tagen, das Verhältnis zum Stiftskapitel, die Besoldung mit 40 Gulden sowie die Befreiung von der Exspektanz von 80 Gulden.
Vergleich zwischen Markgraf Karl I. von Baden und Bischof Matthias von Speyer wegen des Wildbanns im Hohenberg, den Löchern und anderen daran stoßenden Wäldern und der Öffnung im Kirchhofe zu Jöhlingen, des Geleits von Obergrombach bis an die Riegeln zu Singen, von Bruchsal bis Wössingen an die Bach und von Singen bis Obergrombach, von Wössingen bis Sinsheim und von da bis Obergrombach
Bischof Matthias von Speyer und das Domkapitel zu Speyer geben ihren Konsens zur Altarstiftung Kurfürst Friedrichs I. in der Pfarrkirche zu Rotenberg. Änderungen und Ergänzungen zur ursprünglichen, am 23.08.1469 gemachten Stiftung betreffen u. a. die Stellung eines Vikars und die Güter des Domkapitels unter den zu der Pfründe zugordneten Gefällen.
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz errichtet einen Vergleich zwischen seinem Kanzler, Bischof Matthias von Speyer, und der Pfalzgrafschaft zustehenden Gemeinde von Heidelsheim, wonach diese den von ihnen bestrittenen Zoll zu Langenbrücken und Rheinhausen ausrichten soll, solange Matthias das Stift innehat. Nach Matthias' Abdankung oder dem Tod soll der Vertrag ungültig sein, ungeschadet beider Seiten Rechte.
Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die Testamentsvollstrecker seines Kanzlers Bischof Matthias von Speyer, seien es die derzeit dazu gesetzten oder künftig andere, in seinen Schirm, bis sie dessen Testament und letzten Willen ausgerichtet haben. Der Pfalzgraf versichert, die Testamentsvollstrecker wie die Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an.