Urkunden
Jakob Fuchs aus Unterhausen, mit 5 fl Strafe belegt, die er dem Forstmeister zu Urach auf Weihnachten bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Wild nachgegangen war und am Wildbretschießen teilgenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen. Er stellt seinen Vater Hans Fuchs aus Unterhausen als Bürgen, der sich verpflichtet, bei Säumigkeit die gen. Geldstrafe zu bezahlen und bei Übertretung dieser Verschreibung der Obrigkeit bzw. dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 10 fl zu entrichten.
- Reference number
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6118
- Former reference number
-
26
- Extent
-
1 U
- Further information
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Siegler: Ulrich Brastberger, B. und des Gerichts zu Urach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Context
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Urfehden >> 11. Band 11: Urach, Stadt / Amt / Forst, auch außeramtliche Orte >> 11.4 Uracher Forst
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Fuchs, Jakob
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- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:48 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1525 September 18 (Mo n. Kreuzerhöhung)
Other Objects (12)
![Thomas Zimmerer aus Oberhausen, mit einer Geldstrafe von 4 fl belegt, die er mit je 2 fl auf Lichtmeß (2. Febr.) und Ostern (1. Apr.) des folgenden Jahres bezahlen soll, weil er während der Bauerunruhen von Wilderern Wildbret angenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse zu tragen. Er stellt Hans Fuchs aus Oberhausen als Bürgen, der sich eidesstattlich verpflichtet, bei säumiger Zahlung der Geldstrafe diese in den gen. Raten an den Forstmeister zu Urach zu entrichten.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/19a5d3a4-d124-4396-b180-14c9a08bd2ba/full/!306,450/0/default.jpg)
Thomas Zimmerer aus Oberhausen, mit einer Geldstrafe von 4 fl belegt, die er mit je 2 fl auf Lichtmeß (2. Febr.) und Ostern (1. Apr.) des folgenden Jahres bezahlen soll, weil er während der Bauerunruhen von Wilderern Wildbret angenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse zu tragen. Er stellt Hans Fuchs aus Oberhausen als Bürgen, der sich eidesstattlich verpflichtet, bei säumiger Zahlung der Geldstrafe diese in den gen. Raten an den Forstmeister zu Urach zu entrichten.
![Kaspar Fuchs aus Unterhausen, mit einer Geldstrafe von 5 fl belegt, die er auf Weihnachten (24. Dez.) dem Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen einige Male dem Wild nachgegangen war und ein Stück geschossen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt den Forstknecht zu Unterhausen, Winterhans, als Bürgen, der sich verpflichtet, die gen. Geldstrafe zu übernehmen, wenn der A. sie nicht bezahlen sollte, auch im Falle des Bruchs dieser Verschreibung und auf erfolgte Mahnung dem Forstmeister zu Urach 10 fl zu entrichten.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5e829755-bd32-469a-8297-a5fa9ce495d5/full/!306,450/0/default.jpg)
Kaspar Fuchs aus Unterhausen, mit einer Geldstrafe von 5 fl belegt, die er auf Weihnachten (24. Dez.) dem Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen einige Male dem Wild nachgegangen war und ein Stück geschossen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt den Forstknecht zu Unterhausen, Winterhans, als Bürgen, der sich verpflichtet, die gen. Geldstrafe zu übernehmen, wenn der A. sie nicht bezahlen sollte, auch im Falle des Bruchs dieser Verschreibung und auf erfolgte Mahnung dem Forstmeister zu Urach 10 fl zu entrichten.
![Hans Fuchs zu Oberhausen, außer Landes geflohen, weil er wider obrigkeitliche Gebote und Verbote in der herrschaftlichen Forstobrigkeit Jagfrevel begangen und geholfen hatte, Waidwerk zu treiben, jedoch auf sein Bitten hin mit der Auflage begnadigt, der Herrschaft 20 lb h Strafe zu bezahlen und sich künftig allen Waidwerks in Holz und Feld zu enthalten, vielmehr im fürstlichen Forst und Wildbann angetroffene Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, verspricht eidlich, dem nachzukommen, und schwört U. - Bürgen (mit 50 fl): 1) Hans Knaur d.A. 2) Kaspar Fuchs 3) Balthasar Fuchs, die beiden letzteren seine Brüder zu Unterhausen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c10249ea-0bf7-4ab1-bf16-f01aeae24ff7/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Fuchs zu Oberhausen, außer Landes geflohen, weil er wider obrigkeitliche Gebote und Verbote in der herrschaftlichen Forstobrigkeit Jagfrevel begangen und geholfen hatte, Waidwerk zu treiben, jedoch auf sein Bitten hin mit der Auflage begnadigt, der Herrschaft 20 lb h Strafe zu bezahlen und sich künftig allen Waidwerks in Holz und Feld zu enthalten, vielmehr im fürstlichen Forst und Wildbann angetroffene Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, verspricht eidlich, dem nachzukommen, und schwört U. - Bürgen (mit 50 fl): 1) Hans Knaur d.A. 2) Kaspar Fuchs 3) Balthasar Fuchs, die beiden letzteren seine Brüder zu Unterhausen.
![Bartlin Reiter d.J. aus Unterhausen, mit einer Geldstrafe von 5 fl belegt, die er auf Weihnachten dem Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Auberlin Reß einen erlegten Hirsch hatte suchen und schinden helfen und weil seine Frau ein Stück Wildbret angenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Jörg Melchinger aus Oberhausen als Bürgen, der sich verpflichtet, bei säumiger Zahlung die Geldstrafe zu entrichten und bei Übertretung dieser Verschreibung der Obrigkeit oder dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 10 fl zu bezahlen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/852a83f2-9bd4-490d-97a8-a3edad3a870e/full/!306,450/0/default.jpg)
Bartlin Reiter d.J. aus Unterhausen, mit einer Geldstrafe von 5 fl belegt, die er auf Weihnachten dem Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Auberlin Reß einen erlegten Hirsch hatte suchen und schinden helfen und weil seine Frau ein Stück Wildbret angenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Jörg Melchinger aus Oberhausen als Bürgen, der sich verpflichtet, bei säumiger Zahlung die Geldstrafe zu entrichten und bei Übertretung dieser Verschreibung der Obrigkeit oder dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 10 fl zu bezahlen.
![Jörg Melchinger aus Oberhausen, mit einer Strafe von 6 fl belegt - die er halb auf Weihnachten (24. Dez.), halb auf Fastnacht nächsten Jahres (13. Febr. 1526) - an den Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er zur Zeit der Bauernunruhen dem Wildbret nachgegangen war und einen Schuß abgegeben hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Bartholomäus Reiter aus Unterhausen als Bürgen, der sich verpflichtet, sowohl bei säumiger Zahlung der Geldstrafe für diese aufzukommen als auch bei Bruch dieser Verschreibung dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 10 fl zu entrichten.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d3031c6b-3887-4e95-b441-33fef11f7f5a/full/!306,450/0/default.jpg)
Jörg Melchinger aus Oberhausen, mit einer Strafe von 6 fl belegt - die er halb auf Weihnachten (24. Dez.), halb auf Fastnacht nächsten Jahres (13. Febr. 1526) - an den Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er zur Zeit der Bauernunruhen dem Wildbret nachgegangen war und einen Schuß abgegeben hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Bartholomäus Reiter aus Unterhausen als Bürgen, der sich verpflichtet, sowohl bei säumiger Zahlung der Geldstrafe für diese aufzukommen als auch bei Bruch dieser Verschreibung dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 10 fl zu entrichten.
![Auberlin Reß aus Unterhausen, mit einer Geldstrafe von 10 fl belegt, die er je zur Hälfte auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr. 1526) bezahlen soll, weil er zur Zeit der Vertreibung Herzog Ulrichs von Württemberg zwei Stück Wild geschossen hatte, seither dem Wild nachgegangen war und während der Bauernunruhen erneut einen Hirsch erlegt hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt zwei Bürgen, von denen einer zusagt, bei säumiger Zahlung der Geldstrafe diese auf Mahnung des Forstmeisters von Urach abzutragen, während der andere sich bei Übertretung dieser Verschreibung zur Zahlung von 10 fl an die Obrigkeit bzw. den gen. Forstmeister verpflichtet. - Bürgen: 1) Winterhans, derzeit Forstknecht zu Unterhausen (für die Geldstrafe) 2) Hans Schmid aus Unterhausen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/84ca3c2e-c482-4e3c-b05d-ace847469b42/full/!306,450/0/default.jpg)
Auberlin Reß aus Unterhausen, mit einer Geldstrafe von 10 fl belegt, die er je zur Hälfte auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr. 1526) bezahlen soll, weil er zur Zeit der Vertreibung Herzog Ulrichs von Württemberg zwei Stück Wild geschossen hatte, seither dem Wild nachgegangen war und während der Bauernunruhen erneut einen Hirsch erlegt hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt zwei Bürgen, von denen einer zusagt, bei säumiger Zahlung der Geldstrafe diese auf Mahnung des Forstmeisters von Urach abzutragen, während der andere sich bei Übertretung dieser Verschreibung zur Zahlung von 10 fl an die Obrigkeit bzw. den gen. Forstmeister verpflichtet. - Bürgen: 1) Winterhans, derzeit Forstknecht zu Unterhausen (für die Geldstrafe) 2) Hans Schmid aus Unterhausen.
![Ludwig Haid aus Oberhausen, mit einer Geldstrafe von 5 fl belegt, wovon er 2 fl auf Weihnachten (24. Dez.) und 3 fl auf Fastnacht nächsten Jahres (13. Febr. 1526) an den Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Wild nachgegangen war und am Wildbretschießen teilgenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne Erlaubnis der Obrigkeit keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Jörg Melchinger aus Oberhausen als Bürgen, der sich verpflichtet, bei säumiger Zahlung obige Geldstrafe zu den gen. Terminen abzutragen sowie bei Übertretung dieser Verschreibung auf Mahnung der Obrigkeit bzw. des Forstmeisters zu Urach 10 fl zu entrichten.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/7f9582a1-b529-4505-a714-31e61f8f9a0f/full/!306,450/0/default.jpg)
Ludwig Haid aus Oberhausen, mit einer Geldstrafe von 5 fl belegt, wovon er 2 fl auf Weihnachten (24. Dez.) und 3 fl auf Fastnacht nächsten Jahres (13. Febr. 1526) an den Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Wild nachgegangen war und am Wildbretschießen teilgenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne Erlaubnis der Obrigkeit keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Jörg Melchinger aus Oberhausen als Bürgen, der sich verpflichtet, bei säumiger Zahlung obige Geldstrafe zu den gen. Terminen abzutragen sowie bei Übertretung dieser Verschreibung auf Mahnung der Obrigkeit bzw. des Forstmeisters zu Urach 10 fl zu entrichten.
![Kaspar Kridel aus Gächingen, mit einer Geldstrafe von 6 fl belegt, weil er zur Zeit der Bauernunruhen des öfteren dem Wild nachgegangen war und zwei Stück geschossen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Bernhard Henis aus Bleichstetten als Bürgen, der bei Übertretung dieser Verschreibung der Herrschaft bzw. dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 30 fl bezahlen soll.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c4ae3a3a-833b-4319-9de0-45e763f0ea8d/full/!306,450/0/default.jpg)
Kaspar Kridel aus Gächingen, mit einer Geldstrafe von 6 fl belegt, weil er zur Zeit der Bauernunruhen des öfteren dem Wild nachgegangen war und zwei Stück geschossen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Bernhard Henis aus Bleichstetten als Bürgen, der bei Übertretung dieser Verschreibung der Herrschaft bzw. dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 30 fl bezahlen soll.
![Jörg Boßler zu Gächingen, mit einer Geldstrafe von 6 fl belegt, weil er während der Bauernunruhen mit einigen Wildbretschützen auf die Jagd gegangen war und am erlegten Wild teilgenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Jörg Beck aus Gächingen als Bürgen, der sich verpflichtet, im Falle der Übertretung dieser Verschreibung auf Mahnung dem Forstmeister zu Urach 30 fl zu bezahlen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3d02f6fb-bf3e-4b24-beff-ddaddf1b1f1d/full/!306,450/0/default.jpg)
Jörg Boßler zu Gächingen, mit einer Geldstrafe von 6 fl belegt, weil er während der Bauernunruhen mit einigen Wildbretschützen auf die Jagd gegangen war und am erlegten Wild teilgenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Jörg Beck aus Gächingen als Bürgen, der sich verpflichtet, im Falle der Übertretung dieser Verschreibung auf Mahnung dem Forstmeister zu Urach 30 fl zu bezahlen.
![Bastian Binder aus Waldstetten (=Ödenwaldstetten ?), mit einer Geldstrafe von 3 fl belegt, die er an Weihnachten (24. Dez.) an den Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Wild nachgegangen war, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b5506e54-485b-46c2-aef4-fc1f73e80869/full/!306,450/0/default.jpg)
Bastian Binder aus Waldstetten (=Ödenwaldstetten ?), mit einer Geldstrafe von 3 fl belegt, die er an Weihnachten (24. Dez.) an den Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Wild nachgegangen war, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen.
![Jakob Geiselhart von Eschstetten, derzeit Velenhenslins Knecht zu Unterhausen, wegen Teilnahme an der Suche nach erlegtem Wild und Annahme von Wildbret zu einer Geldstrafe von 2 fl verurteilt, hälftig auf Weihnachten (24. Dez.) und Ostern (1. Apr. 1526) zu bezahlen, schwört U. und verspricht eidlich, ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben und keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Meister Velenhenslin von Unterhausen als Bürgen, der sich bei säumiger Zahlung der Geldstrafe verpflichtet, diese auf Mahnung dem Forstmeister zu Urach zu entrichten.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ce38154f-a230-438e-ab7f-55ec1d952781/full/!306,450/0/default.jpg)
Jakob Geiselhart von Eschstetten, derzeit Velenhenslins Knecht zu Unterhausen, wegen Teilnahme an der Suche nach erlegtem Wild und Annahme von Wildbret zu einer Geldstrafe von 2 fl verurteilt, hälftig auf Weihnachten (24. Dez.) und Ostern (1. Apr. 1526) zu bezahlen, schwört U. und verspricht eidlich, ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben und keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Meister Velenhenslin von Unterhausen als Bürgen, der sich bei säumiger Zahlung der Geldstrafe verpflichtet, diese auf Mahnung dem Forstmeister zu Urach zu entrichten.
![Albrecht Geckeler aus Dapfen, mit einer Geldstrafe von 4 fl belegt, weil er während der Bauernunruhen etliche Stück Wild geschossen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, bei Übertretung dieser Verschreibung dem Forstmeister zu Urach 30 fl zu bezahlen. Bürgen: 1) Jörg Blankenhorn aus Gächingen 2) Hans Klingler gen. Wagenhans aus Dapfen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/90de27c9-a88a-43aa-b7da-2b9fc3dee09f/full/!306,450/0/default.jpg)