Urkunden
Auberlin Reß aus Unterhausen, mit einer Geldstrafe von 10 fl belegt, die er je zur Hälfte auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr. 1526) bezahlen soll, weil er zur Zeit der Vertreibung Herzog Ulrichs von Württemberg zwei Stück Wild geschossen hatte, seither dem Wild nachgegangen war und während der Bauernunruhen erneut einen Hirsch erlegt hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt zwei Bürgen, von denen einer zusagt, bei säumiger Zahlung der Geldstrafe diese auf Mahnung des Forstmeisters von Urach abzutragen, während der andere sich bei Übertretung dieser Verschreibung zur Zahlung von 10 fl an die Obrigkeit bzw. den gen. Forstmeister verpflichtet. - Bürgen: 1) Winterhans, derzeit Forstknecht zu Unterhausen (für die Geldstrafe) 2) Hans Schmid aus Unterhausen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6129
- Alt-/Vorsignatur
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23
- Umfang
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1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Ulrich Brastberger, B. und des Gerichts zu Urach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
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Urfehden >> 11. Band 11: Urach, Stadt / Amt / Forst, auch außeramtliche Orte >> 11.4 Uracher Forst
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1525 September 18 (Mo n. Kreuzerhöhung)