Urkunden
Jakob Geiselhart von Eschstetten, derzeit Velenhenslins Knecht zu Unterhausen, wegen Teilnahme an der Suche nach erlegtem Wild und Annahme von Wildbret zu einer Geldstrafe von 2 fl verurteilt, hälftig auf Weihnachten (24. Dez.) und Ostern (1. Apr. 1526) zu bezahlen, schwört U. und verspricht eidlich, ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben und keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Meister Velenhenslin von Unterhausen als Bürgen, der sich bei säumiger Zahlung der Geldstrafe verpflichtet, diese auf Mahnung dem Forstmeister zu Urach zu entrichten.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6147
- Alt-/Vorsignatur
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31 (30 durchgestrichen)
- Umfang
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1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Ulrich Brastberger, B. und des Gerichts zu Urach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
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Urfehden >> 11. Band 11: Urach, Stadt / Amt / Forst, auch außeramtliche Orte >> 11.4 Uracher Forst
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Velenhenslin, Meister
Unterhausen : Lichtenstein RT
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:50 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1525 Oktober 23 (Mo n. Gallus)