Urkunden
Thomas Zimmerer aus Oberhausen, mit einer Geldstrafe von 4 fl belegt, die er mit je 2 fl auf Lichtmeß (2. Febr.) und Ostern (1. Apr.) des folgenden Jahres bezahlen soll, weil er während der Bauerunruhen von Wilderern Wildbret angenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse zu tragen. Er stellt Hans Fuchs aus Oberhausen als Bürgen, der sich eidesstattlich verpflichtet, bei säumiger Zahlung der Geldstrafe diese in den gen. Raten an den Forstmeister zu Urach zu entrichten.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6135
- Alt-/Vorsignatur
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35
- Umfang
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1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Ulrich Brastberger, B. und des Gerichts zu Urach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
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Urfehden >> 11. Band 11: Urach, Stadt / Amt / Forst, auch außeramtliche Orte >> 11.4 Uracher Forst
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Zimmerer, Thomas
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1525 September 18 (Mo n. Kreuzerhöhung)