Urkunden
Bartlin Reiter d.J. aus Unterhausen, mit einer Geldstrafe von 5 fl belegt, die er auf Weihnachten dem Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Auberlin Reß einen erlegten Hirsch hatte suchen und schinden helfen und weil seine Frau ein Stück Wildbret angenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Jörg Melchinger aus Oberhausen als Bürgen, der sich verpflichtet, bei säumiger Zahlung die Geldstrafe zu entrichten und bei Übertretung dieser Verschreibung der Obrigkeit oder dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 10 fl zu bezahlen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6130
- Alt-/Vorsignatur
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24
- Umfang
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1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Ulrich Brastberger, B. und des Gerichts zu Urach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
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Urfehden >> 11. Band 11: Urach, Stadt / Amt / Forst, auch außeramtliche Orte >> 11.4 Uracher Forst
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Reiter, Bartlin d. J.
Reß, Auberlin
Unterhausen : Lichtenstein RT
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1525 September 18 (Mo n. Kreuzerhöhung)