Urkunden
Crista Auberlin von Gruorn, wegen Wildfrevels zu einer Geldstrafe von 10 fl verurteilt, hälftig auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr. 1526) an den Forstmeister zu Urach zu bezahlen, schwört U. und verspricht eidlich, ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben und auch keine Büchse mehr bei sich zu tragen. C. Auberlin hatte zu Lebzeiten des Uracher Forstmeisters Jörg Jageisen fünf Stück Wild geschossen und mit Fallen gefangen und später dem Wild mit einer Büchse nachgestellt. Er stellt seinen Vater Jörg Eberlin von Hengen als Bürgen, der für die Entrichtung der gen. Strafe haftet und sich verpflichtet, bei Übertretung dieser Verschreibung auf Mahnung unverzüglich 20 fl zu begleichen.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6142
- Alt-/Vorsignatur
-
41 oder 61 (?)
- Umfang
-
1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegler: Ulrich Brastberger, B. und des Gerichts zu Urach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
-
Urfehden >> 11. Band 11: Urach, Stadt / Amt / Forst, auch außeramtliche Orte >> 11.4 Uracher Forst
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Eberlin, Jörg
Jageisen, Jörg; Forstmeister
Hengen : Bad Urach RT
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:48 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1525 Oktober 23 (Mo n. Gallus)