Urkunden
Albrecht Geckeler aus Dapfen, mit einer Geldstrafe von 4 fl belegt, weil er während der Bauernunruhen etliche Stück Wild geschossen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, bei Übertretung dieser Verschreibung dem Forstmeister zu Urach 30 fl zu bezahlen. Bürgen: 1) Jörg Blankenhorn aus Gächingen 2) Hans Klingler gen. Wagenhans aus Dapfen.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6119
- Alt-/Vorsignatur
-
20
- Umfang
-
1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegler: Ulrich Brastberger, B. und des Gerichts zu Urach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
-
Urfehden >> 11. Band 11: Urach, Stadt / Amt / Forst, auch außeramtliche Orte >> 11.4 Uracher Forst
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Geckeler, Albrecht
Klingler, Hans
Gächingen : St. Johann RT
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
-
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- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:51 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1525 September 18 (Mo n. Kreuzerhöhung)
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![Jörg Pur (Paur) aus Wasserstetten, wegen Wildfrevels im fürstlichen Forst gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde freigel., schwört U. und verspricht eidlich, seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen und künftig ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben. - Bürgen (mit 20 fl): 1) Hans Blankenhorn von Sirchingen 2) Lux Strölin von Dapfen. Beil.: Geständnisprotokoll des J. Pur vom selben Tag, 1 Bl. Pap., Kerbzettel](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/17f85294-5a31-46a8-b6b3-c7f9678000fa/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Crista Koch, Schmied zu Dapfen, in Urach gef., weil er einem anderen geholfen hatte, im gräflichen Forst Garn zu richten, um Hühner zu fangen, jedoch auf Fürbitten seines Vaters und seiner Freunde freigel., gelobt eidlich, seinem Landesherrn auf Mahnung Abtrag zu leisten und zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben, und schwört U. Er stellt fünf Bürgen, die sich verpflichten, sich im Falle des Bruchs dieser Verschreibung auf obrigkeitliche Mahnung im Schloß oder in der Stadt Urach einzufinden und sich so lange nicht zu entfernen, bis dem Landesherrn Genüge geschehen ist. - Bürgen: 1) Jörg Koch zu Dapfen, sein Vater 2) Jörg Koch d.J., sein Bruder 3) Herr Bartholomäus aus Hundersingen 4) Dys Rimeli aus Buttenhausen, sein Schwiegervater 5) Konrad Burckhart, Schultheiß zu Dapfen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Crista Koch, Schmied zu Dapfen, in Urach gef., weil er einem anderen geholfen hatte, im gräflichen Forst Garn zu richten, um Hühner zu fangen, jedoch auf Fürbitten seines Vaters und seiner Freunde freigel., gelobt eidlich, seinem Landesherrn auf Mahnung Abtrag zu leisten und zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben, und schwört U. Er stellt fünf Bürgen, die sich verpflichten, sich im Falle des Bruchs dieser Verschreibung auf obrigkeitliche Mahnung im Schloß oder in der Stadt Urach einzufinden und sich so lange nicht zu entfernen, bis dem Landesherrn Genüge geschehen ist. - Bürgen: 1) Jörg Koch zu Dapfen, sein Vater 2) Jörg Koch d.J., sein Bruder 3) Herr Bartholomäus aus Hundersingen 4) Dys Rimeli aus Buttenhausen, sein Schwiegervater 5) Konrad Burckhart, Schultheiß zu Dapfen.
![Jakob Blankenhorn aus Gächingen, nach begangenem Wildfrevel - trotz eines früheren Gelübdes - zu Urach gef., jedoch nach etlicher Zeit auf Fürbitten seiner Freundschaft freigel., schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, bei Bruch der Verschreibung 40 fl zu bezahlen oder ihn wieder ins Gefängnis zu überantworten; er selbst soll für sein Vergehen zu bereits entrichteten 10 fl der Herrschaft nochmals 10 fl geben, zahlbar in 2 Raten zu je 5 fl auf die beiden nächsten Martinstage (11. Nov.). J. Blankenhorn war wegen des Verdachts von verbotenem Waidwerk gef. gewesen, jedoch auf sein Versprechen hin, sich auf Mahnung zu stellen freigel. worden, hatte dann aber einen Hirsch geschossen. Bürgen: 1) Heinz Blankenhorn, sein Vater 2) Jörg Beck, sein Schwiegervater, beide aus Gächingen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d60e0c3b-105b-4715-82da-57130c618040/full/!306,450/0/default.jpg)
Jakob Blankenhorn aus Gächingen, nach begangenem Wildfrevel - trotz eines früheren Gelübdes - zu Urach gef., jedoch nach etlicher Zeit auf Fürbitten seiner Freundschaft freigel., schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, bei Bruch der Verschreibung 40 fl zu bezahlen oder ihn wieder ins Gefängnis zu überantworten; er selbst soll für sein Vergehen zu bereits entrichteten 10 fl der Herrschaft nochmals 10 fl geben, zahlbar in 2 Raten zu je 5 fl auf die beiden nächsten Martinstage (11. Nov.). J. Blankenhorn war wegen des Verdachts von verbotenem Waidwerk gef. gewesen, jedoch auf sein Versprechen hin, sich auf Mahnung zu stellen freigel. worden, hatte dann aber einen Hirsch geschossen. Bürgen: 1) Heinz Blankenhorn, sein Vater 2) Jörg Beck, sein Schwiegervater, beide aus Gächingen.
![Jörg Lang aus Dottingen, mit einer Geldstrafe von 4 fl belegt - in Raten von je 2 fl auf Martini (11. Nov.) und Weihnachten (24. Dez.) zu bezahlen - , weil er während der Bauernunruhen dem Wild nachgegangen war, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, im Falle säumiger Zahlung obige Geldstrafe zu den gen. Terminen an den Forstmeister zu Urach zu entrichten; einer der Bürgen soll auch beim Bruch dieser Verschreibung der Herrschaft bzw. dem Forstmeister mit 10 fl verfallen sein. Bürgen: 1) Michel Büchler, Pfründer im Spital zu Urach (mit 2 fl auf Martini und 10 fl) 2) Hans Enderle aus Dottingen (mit 2 fl auf Weihnachten).](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b32886a9-a1fb-4fca-8edb-e6369c5f466f/full/!306,450/0/default.jpg)
Jörg Lang aus Dottingen, mit einer Geldstrafe von 4 fl belegt - in Raten von je 2 fl auf Martini (11. Nov.) und Weihnachten (24. Dez.) zu bezahlen - , weil er während der Bauernunruhen dem Wild nachgegangen war, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, im Falle säumiger Zahlung obige Geldstrafe zu den gen. Terminen an den Forstmeister zu Urach zu entrichten; einer der Bürgen soll auch beim Bruch dieser Verschreibung der Herrschaft bzw. dem Forstmeister mit 10 fl verfallen sein. Bürgen: 1) Michel Büchler, Pfründer im Spital zu Urach (mit 2 fl auf Martini und 10 fl) 2) Hans Enderle aus Dottingen (mit 2 fl auf Weihnachten).
![Bartlin Reiter d.J. aus Unterhausen, mit einer Geldstrafe von 5 fl belegt, die er auf Weihnachten dem Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Auberlin Reß einen erlegten Hirsch hatte suchen und schinden helfen und weil seine Frau ein Stück Wildbret angenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Jörg Melchinger aus Oberhausen als Bürgen, der sich verpflichtet, bei säumiger Zahlung die Geldstrafe zu entrichten und bei Übertretung dieser Verschreibung der Obrigkeit oder dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 10 fl zu bezahlen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/852a83f2-9bd4-490d-97a8-a3edad3a870e/full/!306,450/0/default.jpg)
Bartlin Reiter d.J. aus Unterhausen, mit einer Geldstrafe von 5 fl belegt, die er auf Weihnachten dem Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Auberlin Reß einen erlegten Hirsch hatte suchen und schinden helfen und weil seine Frau ein Stück Wildbret angenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Jörg Melchinger aus Oberhausen als Bürgen, der sich verpflichtet, bei säumiger Zahlung die Geldstrafe zu entrichten und bei Übertretung dieser Verschreibung der Obrigkeit oder dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 10 fl zu bezahlen.
![Kaspar Fuchs aus Unterhausen, mit einer Geldstrafe von 5 fl belegt, die er auf Weihnachten (24. Dez.) dem Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen einige Male dem Wild nachgegangen war und ein Stück geschossen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt den Forstknecht zu Unterhausen, Winterhans, als Bürgen, der sich verpflichtet, die gen. Geldstrafe zu übernehmen, wenn der A. sie nicht bezahlen sollte, auch im Falle des Bruchs dieser Verschreibung und auf erfolgte Mahnung dem Forstmeister zu Urach 10 fl zu entrichten.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5e829755-bd32-469a-8297-a5fa9ce495d5/full/!306,450/0/default.jpg)