Urkunden
Martin Bader aus Dapfen, mit einer Geldstrafe von 4 fl belegt, die er in Raten von je 1 fl jeweils auf Lichtmeß der kommenden vier Jahre an den Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der vergangenen Bauernunruhen geschossenes Wild hatte suchen helfen und einen Teil davon angenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Jörg Klingler aus Wasserstetten als Bürgen, der sich verpflichtet, im Falle des Bruchs dieser Verschreibung auf Mahnung dem Forstmeister zu Urach 10 fl zu bezahlen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6110
- Alt-/Vorsignatur
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42
- Umfang
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1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Ulrich Brastberger, B. und des Gerichts zu Urach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
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Urfehden >> 11. Band 11: Urach, Stadt / Amt / Forst, auch außeramtliche Orte >> 11.4 Uracher Forst
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Klingler, Jörg
Wasserstetten : Dapfen, Gomadingen RT
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:53 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1525 September 18 (Mo n. Kreuzerhöhung)