Urkunden
Martin Bader aus Dapfen, mit einer Geldstrafe von 4 fl belegt, die er in Raten von je 1 fl jeweils auf Lichtmeß der kommenden vier Jahre an den Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der vergangenen Bauernunruhen geschossenes Wild hatte suchen helfen und einen Teil davon angenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Jörg Klingler aus Wasserstetten als Bürgen, der sich verpflichtet, im Falle des Bruchs dieser Verschreibung auf Mahnung dem Forstmeister zu Urach 10 fl zu bezahlen.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6110
- Alt-/Vorsignatur
-
42
- Umfang
-
1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegler: Ulrich Brastberger, B. und des Gerichts zu Urach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
-
Urfehden >> 11. Band 11: Urach, Stadt / Amt / Forst, auch außeramtliche Orte >> 11.4 Uracher Forst
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Klingler, Jörg
Wasserstetten : Dapfen, Gomadingen RT
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
-
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- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:53 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1525 September 18 (Mo n. Kreuzerhöhung)
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Kaspar Kridel aus Gächingen, mit einer Geldstrafe von 6 fl belegt, weil er zur Zeit der Bauernunruhen des öfteren dem Wild nachgegangen war und zwei Stück geschossen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Bernhard Henis aus Bleichstetten als Bürgen, der bei Übertretung dieser Verschreibung der Herrschaft bzw. dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 30 fl bezahlen soll.
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Jörg Melchinger aus Oberhausen, mit einer Strafe von 6 fl belegt - die er halb auf Weihnachten (24. Dez.), halb auf Fastnacht nächsten Jahres (13. Febr. 1526) - an den Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er zur Zeit der Bauernunruhen dem Wildbret nachgegangen war und einen Schuß abgegeben hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Bartholomäus Reiter aus Unterhausen als Bürgen, der sich verpflichtet, sowohl bei säumiger Zahlung der Geldstrafe für diese aufzukommen als auch bei Bruch dieser Verschreibung dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 10 fl zu entrichten.
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Gregor Hoch aus Gomadingen, mit 5 fl bestraft, die er an Weihnachten (24. Dez.) bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen öfters mit dem Sepp aus Gomadingen dem Wild nachgegangen war und auch ein Stück Wild, das letzterer geschossen hatte, an sich nahm, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne Erlaubnis der Obrigkeit keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt seinen Bruder Ludwig Hoch aus Gomadingen als Bürgen, der bei Übertretung dieser Verschreibung der Herrschaft bzw. dem Forstmeister zu Urach mit 20 fl verfallen sein soll.
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