Urkunden
Hans Kercher d. J., B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er zusammen mit seinem Meister nachts gewaltsam und mit gezückter Waffe in das Haus des Conlin Hub (Hebenstricker) eingedrungen war, wofür er eine Strafe an Leib und Leben wohl verdient gehabt hätte, jedoch auf Fürbitte der Frau des Statthalters, der Stuttgarter Stiftsherren und etwa 40 ehrsamer und tugendreicher Frauen von Stuttgart freigel., schwört U. und verpflichtet sich mit einem Eid, sich künftig wohl zu verhalten, außer einem abgebrochenen Messer keine Waffe mehr zu tragen, keine Zeche mehr zu betreten und zwischen 8 Uhr abends und Arbeitsbeginn oder Kirchgang sein Haus nicht mehr zu verlassen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4291
- Umfang
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Ausf., Perg.; 2 S.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: 1) Johannes Stickel 2) Heinrich Gabler, beide Richter
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Anmerkungen: Vgl. U 4292, 4298
- Kontext
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Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Kercher, Hans
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1522 Januar 23 (Do n. Sebastian)