Urkunden

Hans Kercher, B. zu Stuttgart, gef., weil er zum zweiten Mal sein Kind in kaltes Wasser gesetzt und dann allein gelassen hatte, so daß andere Leute diesem zu Hilfe kommen mußten, weil er ferner seiner in der 20. Woche schwangeren Frau einen Schemel gegen den Leib geworfen hatte, so daß sie 3 - 4 Tage später eine Totgeburt hatte, außerdem, weil er mehr als einmal sein kleines und unverständiges Kind härtestens geprügelt, auch Frau und Kind öfters verlassen und sich häufig mit Gotteslästerungen vergangen hatte, wofür er an Leib und Leben wohl strafwürdig gewesen wäre, jedoch auf Fürbitte und gegen Bezahlung der Atzung wieder freigel., schwört U. und gelobt, sich gegen Frau und Kind künftig wohl zu verhalten.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4298
Umfang
Ausf., Perg., fleckig, durchlöchert; 2 S.
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: Perg. felckig, durchlöchert

Siegler: 1) Ulrich Wintzelhuser, ksl. Kammermeister 2) Johannes Stickel, des Gerichts zu Stuttgart

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 2 S.

Anmerkungen: Vgl. U 4291

Kontext
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Kercher, Hans
Indexbegriff Ort
Stuttgart S

Laufzeit
1522 August 30 (Sa n. Pelagius)

Weitere Objektseiten
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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:50 MEZ

Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1522 August 30 (Sa n. Pelagius)

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