Urkunde
Jörg Hillenmaier, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er jüngst um Mitternacht mit Hilfe seines Knechts das Haus des Conlin Hebenstricker (Hub) gewaltsam aufgebrochen, "vom Leder gezogen" und um sich gehauen hatte, jedoch auf Fürsprache der Frau des Statthalters und der Stuttgarter Stiftsherren, auch von etwa 40 ehrsamen und tugendhaften Frauen von Stuttgart begnadigt und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffe mehr zu tragen, keine Zeche zu besuchen, auch sein Haus zwischen 8 Uhr abends und Arbeitsbeginn oder Kirchgang nicht zu verlassen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.
- Archivaliensignatur
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4292
- Umfang
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Ausf., Perg.; 2 S.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: 1) Johannes Stickel 2) Heinrich Gabler, beide Richter zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Anmerkungen: Vgl. U 4291
- Kontext
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Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Hebenstricker, Conlin
Hillenmaier, Jörg
- Indexbegriff Ort
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Stuttgart S
- Laufzeit
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1522 Januar 23 (Do n. Sebastian)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
- 21.11.2025, 15:24 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1522 Januar 23 (Do n. Sebastian)