Zinsverschreibung

Regest: Johann Burckhardt, Bürger zu Reuttlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Bewilligung des Rats allhie den Spendenpflegern Thoma Hummel, Bürgermeister, und Johann David Ehringer, Schultheiß, verkauft hat 2 Gulden 50 Kreuzer jährl. Zins aus seinem 1/2 Mannsmahd Wiesen, im Burgholz zwischen Josua Hochloch und Peter Bühler gelegen, oben auf den Wasen, unten Jörg Knapp stoßend, zinsfrei, ledig und recht eigen. Der Kauf ist geschehen um 50 Gulden Hauptguts guter, genehmer Reuttlinger Währung, wofür er hiemit quittiert. Er verspricht für sich und seine Erben, die 2 1/2 Gulden Zins jährlich auf Weihennachten zu bezahlen. Bei Säumigkeit in Reichung des jährl. Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts haben die Pfleger das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reuttlingen löblichem Brauch darum anzugreifen, bis ihnen ausständige Gült und Hauptgut samt Kosten und Schaden bezahlt sind. Wiewohl dieser Brief einen steten Kauf ausweist, ist ihm und seinen Erben zugelassen, jederzeit das Hauptgut samt Interesse abzulösen. Wofern sie von den Pflegern zur Ablösung angehalten werden, sind sie schuldig, auf 1/4 jährige Abkündigung abzulösen.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: An jetzo Ludwig alt Spannagel, Hafner.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2135
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Papier-Siegel vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Georg Weiß, Bürgermeister daselbst

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1627 Dezember 25, Weihennachten

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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

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Entstanden

  • 1627 Dezember 25, Weihennachten

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